Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, Maßnahmen zumindest temporär in das bestehende Sonderförderprogramm für Kunstrasenplätze aufzunehmen, die zur nachhaltigeren Gestaltung von Kunstrasenplätzen dienen. Bei der Förderung soll auch die Umrüstung von Flutlichtanlagen auf moderne LED-Technik berücksichtigt werden.
Begründung
Innerhalb der nächsten fünf Jahre ist zu erwarten, dass die EU das Kunststoffgranulat auf Kunstrasenplätzen verbieten wird. Der Umbau und die Sanierung bestehender Kunstrasenplätze würden bei Sportvereinen einen erhöhten Förderbedarf in kurzer Zeit auslösen. Aktuell wird nur die Neuerrichtung von Kunstrasenplätzen mit einem erhöhten zinsfreien Darlehen (30 Prozent der förderfähigen Kosten) gefördert. Für die Sanierung von Kunstrasenplätzen gilt weiterhin die reguläre Förderung von 10 Prozent. Diese Regelung motiviert Sportvereine nicht, frühzeitig energetisch notwendige Maßnahmen beim Austausch von Kunstrasenbelägen als auch zum Beispiel zur Umrüstung von Flutlichtanlagen mit moderner LED-Technik anzugehen.
Haushaltsmittel für Investitionen bei Vereinsbaumaßnahmen und des Sporthallenbaus sind gesichert und flexibel abrufbar. Sie werden allerdings aktuell, vor allem für Großbauprojekte, weniger genutzt. Daher bietet sich eine zumindest temporäre Nutzung dieser grundsätzlich verfügbaren Mittel für gezielte zusätzliche nachhaltige. Über eine zeitliche Befristung der Fördermaßnahmen soll darüber hinaus eine Anschubwirkung erzielt werden.
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