Antrag | 02.12.2019

Unsere Bäume in München schützen III – Wie werden ökologische Vorgaben bei Bauvorhaben begleitet und überprüft? – Das Beispiel eines 80 Jahre alten Ahorns in der Ysenburgstraße 18 in München

Anfrage

Eine Herausforderung der baulichen Nachverdichtung in München ist es bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und Grün zu erhalten. Gerade Großbäume sind für München unentbehrlich, sie geraten aber besonders oft in Bedrängnis – z.B. bei Nachverdichtungen in Hinterhöfen, etwa in der Ysenburgstraße 18 in München. Hier steht ein etwa 80 Jahre alter Ahorn mit einer Höhe von ca. 13-15 Metern im Hinterhof, in dem anstelle der bisherigen Garage nun ein 3-stöckiges Einzelhaus errichtet wird. Der Baum soll erhalten bleiben, das geplante Wohnhaus ist dementsprechend geplant. Ein im Auftrag der AnwohnerInnen erstelltes Gutachten hat allerdings einen Konflikt festgestellt: Laut Gutachten ist die Größe des Baumes nicht korrekt im aktuellen Bauplan angezeigt. Sollte der Baum aber richtig eingezeichnet werden, kann das Gebäude in seiner geplanten Struktur nicht gebaut werden.
Zudem sehen die AnwohnerInnen die seit einem halben Jahr fortschreitende Baustelle mit großer Sorge, da der Baum beim Bauvorgang immer wieder in Mitleidenschaft gezogen wird. In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, bei denen gesunde wertvolle Großbäume durch Unachtsamkeit während des Baustellenbetriebs so geschädigt wurden, dass sie danach kranke Bäume waren und gefällt werden mussten.

Deshalb fragen wir:

1) Ist der Baum im aktuellen Bauplan korrekt in seiner Größe angezeigt?
a) Wenn ja – ist das Gebäude dann in der geplanten Art und Weise zu verwirklichen?
b) Wenn nein – wie ist das weitere Vorgehen? Muss das Gebäude verkleinert werden – oder wird der Baum zur Fällung freigegeben?

2. Welche Vorgaben gibt es bei einer ökologischen Baubegleitung/ Umweltbaubegleitung in München, besonders für den Baumschutz?

3. Was ist in der Baugenehmigung vorgeschrieben, was ist in Verträgen mit den Bauherren vorgeschrieben und wie konkret sind die Vorgaben?

4. Welche Kontrollen, die die Einhaltung der Vorgaben der ökologischen Baubegleitung/ Umweltbaubegleitung überprüfen, gibt es? Wird ein Nichteinhalten der Vorgaben sanktioniert und wenn ja, wie?

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Beantwortung unserer Anfrage.

Initiative:
Sabine Krieger, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Herbert Danner, Anja Berger, Angelika Pilz-Strasser, Paul Bickelbacher.

Mitglieder des Stadtrates