Antrag | 02.12.2019

Unsere Bäume in München schützen II – Münchner Baumschutzverordnung ergänzen

Antrag

Die LH München ergänzt die bestehende Baumschutzverordnung im Jahr 2020 um folgende Punkte:

1. Jede Baumaßnahme in der Nähe von – nach der Baumschutzverordnung als erhaltenswert eingestuften Bäumen – muss in München durch eine qualifizierte Baumfachkraft begleitet werden. Sowohl die oberirdischen als auch die unterirdischen Baumteile müssen gleichermaßen baumpflegerische Beachtung finden und dementsprechend notwendige Maßnahmen durchgeführt werden. Die Handlungsempfehlungen aus Hamburg werden auf München übertragen.

2. Die Bezugsgröße für Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen bei Baumfällungen ist in München nicht mehr die Anzahl der Bäume, sondern das damit verschwindende Grünvolumen.

3. Der Umgriff der Baumschutzverordnung wird auf die neu in München bebauten Bereiche erweitert.
Begründung:
Die rege Bautätigkeit in München hat massive Auswirkungen auf den Münchner Baumbestand. Immer wieder fallen Bäume bei Bauarbeiten der Unwissenheit oder der Unachtsamkeit zum Opfer. Egal, ob bei der Verlegung von Glasfaserarbeiten, bei denen häufig Baumwurzeln massiv verletzt werden, oder bei der Nachverdichtung im Hinterhof: „Um Bäume in unseren Siedlungsbereichen fachgerecht pflegen und schützen zu können, müssen wir sie als Gesamtlebewesen betrachten. (…) Die Freie und Hansestadt Hamburg hat dies vor mehreren Jahren erkannt und in der Hamburger Baumschutzverordnung neben dem Schutz und der Pflege von Stamm und Krone auch den aktiven Schutz von Wurzeln angeordnet. Die Verordnung besagt, dass jede Tiefbaumaßnahme in der Nähe von Bäumen in Hamburg durch eine qualifizierte Baumfachkraft begleitet werden muss.“[1] Diese Handlungsempfehlungen zeigen wie es geht.
Die bisherige Regelung in München in Bezug auf Ersatzleistungen für Baumfällungen ist nicht ausreichend. Das Fällen eines Großbaums in München kann durch das Pflanzen eines kleinen Baumes nicht wirklich ausgeglichen werden. Das verdeutlicht der Antrag aus dem Kinder- und Jugendforum in diesem Sommer, dass für einen gefällten Baum zwei neue Bäume zu pflanzen sind. Betrachtet man eine 100-jährige Eiche mit einem Kronenvolumen von 4000 m3, zeigt sich der große Unterschied zu jüngeren Bäumen, denn 10-jährige Eichen haben in etwa ein Kronenvolumen von lediglich 40 m3. „Beim Fällen einer 100-jährigen Eiche müssten also 100 (in Worten: einhundert) 10-jährige Eichen gepflanzt werden, um das Kronenvolumen eines einzigen Altbaumes adäquat zu ersetzen.“[2].
Die derzeit gültige Münchner Baumschutzverordnung stammt aus dem Jahre 2013. Mittlerweile gibt es in München mehr bebaute Bereiche, die Baumschutzverordnung muss auch hier dringend zur Anwendung kommen. Um die Bäume in München zu schützen muss die Baumschutzverordnung noch im Jahr 2020 überarbeitet und dem Stadtrat als Beschluss vorgelegt werden.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen – rosa liste

Initiative:
Sabine Krieger, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Herbert Danner, Anja Berger, Angelika Pilz-Strasser, Paul Bickelbacher.

Mitglieder des Stadtrates

[1] M. Katzer: Praktische Umsetzung der baubegleitenden Wurzelschutzmaßnahmen am Beispiel der Freien und Hansestadt Hamburg Hg. v. Qualitätsgemeinschaft Baumpflege und Baumsanierung (QBB); www.qbb-ev.de (©2017), S. 2
[2] Schriftliche Anfrage von Markus Knauss (Grüne), Gabi Kisker (Grüne), Stadt Zürich, Gemeinderat, GR Nr. 2017/174, /. Juni 2017