Antrag | 12.11.2009

UN-Kinderrechtskonvention – Rücknahme der Vorbehaltserklärung durch die Bundesregierung

Anfrage
Wir begrüßen, dass im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung die Absicht geäußert wird, die Vorbehaltserklärung Deutschlands zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Diese hat bisher dazu geführt, dass deutsche und ausländische Kinder bei der Umsetzung ihrer Rechte unterschiedlich behandelt wurden.

Besonders für Flüchtlingskinder hätte die Rücknahme der Vorbehalte eine deutliche Verbesserung ihrer Situation zur Folge. Ihnen würde ein besserer Zugang zur Gesundheitsversorgung, zu Bildung und Ausbildung gewährt werden. Gleichzeitig würde die Asylmündigkeit endlich von 16 auf 18 Jahre erhöht, was zur Folge hätte, dass alle 16- bis 18jährigen einen Vormund gestellt bekommen und in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht werden müssten.

Wir fragen:

1. Welche konkreten kommunalen Auswirkungen hätte die Streichung der Vorbehaltserklärung?

2. Wie bereitet sich die LHM auf diese Veränderungen vor?

3. Welche Auswirkungen hätten sie auf das angewandte Stufen – Modell“?

4. Bereits jetzt reichen die Platzkapazitäten für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge nicht aus. Welche Überlegungen existieren im Sozialreferat eine geeignete Unterbringung, Versorgung und Betreuung zu gewährleisten?

Initiative:
Siegfried Benker
Gülseren Demirel