Antrag | 17.12.2013

„Üble Abzocke“ – was kann München dagegen tun?

Anfrage

Presseberichten zur Folge hat ein gewerblicher Vermieter in der Pilgersheimer Straße 42, dessen Vermietungsmodelle bereits seit öfteren zu Beschwerden in der Nachbarschaft geführt haben, sein „Geschäftsmodell“ dahingehend optimiert, dass er Menschen, die sonst keinen Zugang zum Münchner Wohnungsmarkt haben, Wohnraum zu Wucherpreisen „zum vorübergehenden Gebrauch“ vermietet. Hier wird die Hilflosigkeit von Menschen auf perfide Art ausgenutzt. Dies wirft die Frage auf, ob dies nicht den Tatbestand der Sittenwidrigkeit erfüllt.

Wir fragen daher:

1) Sind der Stadt weitere, vergleichbare Fälle bekannt?

2) Hat die Stadt Handlungsmöglichkeiten, beispielsweise über den Vollzug der Gewerbeordnung, um solchen Wucher und die Ausnutzung der offensichtlichen Hilflosigkeit der Menschen generell und im Einzelfall zu unterbinden?

 

Initiative:
Gülseren Demirel
Jutta Koller
Mitglieder des Stadtrates