Antrag | 17.06.2010

Überlassung von Briefumschlägen mit Adressdaten Münchner BürgerInnen an Dritte für „wohltätige Zwecke“

Überlassung von Briefumschlägen mit Adressdaten Münchner BürgerInnen an Dritte für „wohltätige Zwecke“

Anfrage

Bei einem Lübecker Adressenhändler sind Daten von Briefumschlägen Münchner BriefwählerInnen aufgetaucht, die das Münchner Wahlamt Dritten „für wohltätige Zwecke überlassen hat. Die Stadt hat wegen der missbräuchlichen Verwendung der Briefumschläge Strafanzeige gestellt.

Wir fragen daher:

1. Seit wann werden Privatpersonen oder Organisationen für „wohltätige Zwecke“ Briefumschläge mit den Adressdaten Münchner Briefwähler überlassen?

2. Welchen Organisationen wurden die Briefumschläge überlassen?

3. Wurden und werden auch andere Briefumschläge von Münchner Bürgerinnen und Bürgern aus deren postalischem Verkehr mit der Verwaltung für „wohltätige Zwecke“ an Dritte weitergegeben?

4. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Briefumschläge weitergegeben?

5. Erfolgte die Überlassung mit der Auflage, nur die Briefmarken, nicht aber die Daten zu verwenden?

6. Wurden und werden auch unfrankierte Briefumschläge weitergegeben?

7. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über die Höhe der Erlöse, die mit den Briefumschlägen erzielt wurden?

8. Welche Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung über die konkreten „wohltätigen Zwecke“, für die die Briefmarken verwendet wurden?

Siegfried Benker, Stadtrat
Dr. Florian Roth, Stadtrat