Pressemitteilung | 06.11.2019

Trennung von Mutter und Kind wegen Behördenchaos

P R E S S E M I T T E I L U N G

Warum hat eine junge Mutter mit Behinderung nicht rechtzeitig die Hilfe und Unterstützung erhalten die nötig war? Die Betroffenen musste es stattdessen erdulden, dass das Jugendamt kurz nach der Geburt eine Inobhutnahme verfügte und das Neugeborene für sechs Wochen in einer Pflegefamilie untergebracht wurde. Aus einer Stellungnahme des Bezirks Oberbayern geht hervor, dass zwischen Jugendamt und Bezirk Oberbayern anscheinend Missverständnisse über die Zuständigkeiten gab.

Stadtrat Oswald Utz will daher nun per Anfrage klären, wie es zur Trennung von Mutter und Kind kommen konnte, obwohl die zuständigen Sozialbehörden miteinander in Kontakt waren. Er will wissen, warum das Jugendamt nicht die erforderlichen Leistungen gewährt hat, aus welchen Gründen das Kind in einer Pflegefamilie untergebracht wurde und warum der Bezirk nicht vor der Inobhutnahme des Kindes in eine Pflegefamilie informiert wurde.

„Offenkundig“, so Oswald Utz, „ist hier der gesetzliche Anspruch einer jungen Mutter auf staatliche Hilfeleistungen in einem Bermudadreieck der Sozialbehörden untergegangen. Ein Kind von seiner Mutter zu trennen ist ein äußerst schwerwiegender Eingriff in die vom Gesetzgeber besonders geschützten Rechte von Mutter und Kind. Diese Maßnahme darf nur angeordnet werden, wenn das Kindeswohl auf andere Weise nicht mehr zu gewährleisten ist – aber nicht, weil die Sozialbehörden nicht in der Lage sind, ihre Zuständigkeiten rechtzeitig zu klären oder weil es in der Stadt einen Mangel an barrierefreien Einrichtungen gibt. Ich fordere das Jugendamt auf, dafür zu sorgen, dass sich eine solcher Vorgang nicht wiederholen kann und die notwendigen Hilfen für Eltern rechtzeitig zur Verfügung stehen.“