Antrag | 30.03.2023

Transparenz in Grundstücksgeschäfte des Freistaat Bayerns im Münchner Stadtgebiet bringen

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München tritt an den Freistaat Bayern heran mit der Forderung, die LHM regelmäßig (vierteljährlich) über geplante Immobilien- und Grundstücksverkäufe im Münchner Stadtgebiet zu informieren und eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die den Kommunen den Erstzugriff auf Flächen und Immobilien des Freistaates Bayern – bei Wohnen zu gemeinwohlgebundenen Preisen – erlaubt.

Begründung
Eine Vorabinformation der Landeshauptstadt München (LHM) durch die Immobilien Freistaat Bayern (ImBy) über geplante Immobilienverkäufe findet bisher noch nicht statt. Im Gegensatz zu Flächen/Immobilien des Bundes gibt es bezüglich Flächen/Immobilien der Länder keine Regelungen zum Erstzugriff der jeweiligen Kommune.

Ein Erstzugriff der Kommunen wäre wichtig, damit sichergestellt ist, dass Grundstücke dauerhaft in öffentlicher Hand bleiben.

In Städten mit angespannten Immobilien- und vor allem Wohnungsmärkten wie München haben Grundstücksverkäufe schnell dramatische Folgen für die Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt insgesamt, ohne dass die LHM geeignete Instrumente an der Hand hat, diesen Tendenzen entgegenzuwirken (Vorkaufsrecht, Verbot der Umwandlung von Eigentumswohnungen in Mietwohnungen). Die Kommunen warten seit langem auf die entsprechenden Anpassungen im BauGB (Vorkaufsrecht) bzw. Landesverordnung des Freistaates Bayern (Umwandlungsverbot).

Ein Erstzugriffsrecht der Kommunen würde zumindest dafür sorgen, dass Grundstücke in öffentlicher Hand bleiben. Im Gegensatz zum Freistaat Bayern vergibt die LHM Grundstücke in der Regel nur noch mit Erbbaurecht.

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
Sibylle Stöhr
Anna Hanusch
Bernd Schreyer
Paul Bickelbacher
Clara Nitsche
Angelika Pilz-Strasser
Dominik Krause
Florian Schönemann
Christian Smolka
Beppo Brem
Mitglieder des Stadtrats