Anfrage | 22.08.2013

Tiefgarage bedroht alte Bäume in den Ludwig-Richter-Höfen

Die Patrizia Immobilien AG hat 2007 die Wohnanlage Ludwig-Richter-Str,- Lautensackstr.,-Agnes-Bernauer-Str.-Schedelstr. in Laim gekauft. Mittlerweile wurde ein Großteil der Wohnungen als Eigentumswohnungen verkauft. Die älteren Mieter haben ein lebenslanges Wohnrecht.

Allerdings wird der Friede jetzt durch die Planungen gestört, eine Tiefgarage für 19 neue Wohnungen, die durch den Ausbau der Dachgeschosse geschaffen werden, zu bauen. Nach Art. 47 Abs. 1 BayBO kann die Stellplatzpflicht durch einen Ablösevertrag erfüllt werden. Für Ausbau von Dachgeschossen sind in der Münchner Stellplatzsatzung sogar ermäßigte Ablösebeträge möglich.

Ohne Zweifel braucht die Stadt Wohnungen. Je nach Lage und Erschließungsqualität durch öffentliche Verkehrsmittel, werden auch zusätzliche PKW-Stellplätze erforderlich. Diese sollen durch eine Tiefgarage im abgeschlossenen, begrünten Innenhof geschaffen werden. Es sollen nicht nur, wie es die Stellplatzverordnung vorsieht, 19 Stellplätze entstehen, sondern die Patrizia Immobilien AG plant 30 Stellplätze. Dafür müssten 12 von 20 Bäumen gefällt werden. Darunter 4 große, sehr alte Linden.

Durch die im Innenhof geplante Zufahrt werden Lärm und Emissionen in den bisher ruhigen Innenhof getragen.

Die Praxis zeigt, dass wesentliche Teile alten Baumbestandes im Rahmen von Nachverdichtungen nicht durch den Bau von Wohnungen, sondern durch den Bau von dazugehörenden Tiefgaragen vernichtet werden. Dies senkt nicht nur die Lebensqualität in den Quartieren sondern beeinträchtigt auch wesentlich die Akzeptanz der Nachverdichtungen – zumal die Lebenswirklichkeit zeigt, dass die Autos im Alltag oft am Straßenrand abgestellt werden und nicht zwingend den Weg in die Tiefgarage finden.

In dieser Wohnanlage bestünde die Möglichkeit, die Tiefgarage zu verkleinern und eventuell die Zufahrt zu verändern.

Deshalb frage ich:

1. Auf welcher Basis und zu welchem Zweck wurde die Zahl von 30 Stellplätzen von der Patrizia AG festgelegt? Nach der Stellplatzsatzung würde eine deutlich geringere Zahl ausreichen.

2. Im Umkreis von 600 m befinden sich eine S-Bahn-Station sowie 2 U-Bahn-Stationen. Die nächste Straßenbahnstation ist gerade mal 150 m entfernt. Ist die Stadt München verpflichtet, die beantragte Anzahl zu genehmigen, oder kann sie auch die Reduzierung auf 19 oder noch weniger Stellplätze inklusive einer Ablöse fordern?

3. Könnte mit einer verringerten Anzahl von Stellplätzen und der Verwendung von platzsparenden technischen Maßnahmen, wie z.B. Duplexstellplätzen die Tiefgarage ohne Eingriffe in den Baumbestand in der Mitte des Grundstückes (4 alte Linden) realisiert werden?

4. Welche Maßnahmen zur Vermeidung der Lärm- und Abgasemissionen sind im Genehmigungsverfahren geplant?

5. Werden die Vorgaben zum Brand- und Emissionsschutz eingehalten, insbesondere die Abstände der Tiefgaragenzufahrt zu den Dauerwohnräumen?

6.  Wie beurteilt die LBK das Vorhaben unter dem Aspekt städtisches Klima und Verbesserung dieses Klimas, insbesondere an der stark befahrenen Agnes –Bernauer-Straße?

Initiative:

Sabine Krieger
Mitglied des Stadtrates

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