Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Geschäftsführung der GWG anzuweisen mit den aktuellen Mietern der Räume des Anwesens Tulbeckstr. 4 f eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, mit dem Ziel den dauerhaften Erhalt dieses historisch-kulturellen Zentrums der Münchner Stadtteil- und Arbeiter*innenkultur sicherzustellen.
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