Antrag | 23.03.2012

Tempo 30 auf dem Verwaltungsweg?

Antrag

Tempo 30 auf dem Verwaltungsweg?
Die Stadtverwaltung prüft, welche Straßen in München ähnlich der Meyerbeerstraße aufgrund ihrer Lärmbelastung die Richtwerte überschreiten und erstellt ein Konzept, wie mit diesen Richtwertüberschreitungen umgegangen wird. Die Ergebnisse werden dem Stadtrat vorgestellt.

Begründung:

Die Mehrheit des Stadtrates wollte vor gerade erst 2 Tagen nicht einmal prüfen lassen, ob Tempo 30 an einigen stark lärmbelasteten Hauptverkehrsstraßen mit dichter Randbebauung möglich ist, um damit ca. 10.000 betroffene Anwohner zu entlasten.
In der Meyerbeerstraße haben es nun die Anwohner aufgrund eines selbst finanzierten Gutachtens zur Lärmbelastung erreicht, dass größtenteils eineGeschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h umgesetzt werden muss. Ist dieses Vorgehen als Präzedenzfall zu werten? Es wäre sehr bedenklich, wenn nur die Anwohner, die sich ein eigenes Gutachten leisten können, Maßnahmen zur Lärmreduzierung erstreiten können, während die Politik sich weigert, an bestätigten „Hot Spots“ des Lärms Abhilfe zu schaffen.
Die Meyerbeerstraße ist nicht als Hauptverkehrsstraße klassifiziert. Eine Temporeduzierung ist deshalb laut Lärmschutzrichtlinien-StV leichter umzusetzen.
Die Stadtverwaltung sollte deshalb tätig werden und die Straßen ausfindig machen, in denen eine ähnliche Situation wie in der Meyerbeerstraße vorliegt.
Diese Straßen bzw. Straßenabschnitte werden dem Stadtrat vorgestellt sowie auch aufgezeigt, welche Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung dort umgesetzt werden können.

Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Sabine Nallinger
Siegfried Benker