Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in allen relevanten Referaten (Soziales, Bildung, Gesundheit, Arbeit und Wirtschaft, Kultur, Umwelt und Klima) die Zuschüsse der Zuschussnehmer*innen ab 2024 pauschal um einen angemessenen, spätestens zum Haushalt im Dezember 2023 festzulegenden Betrag zu erhöhen.
Dabei sollen die Tarifsteigerungen im TVÖD in den Jahren 2023 und 2024 die Kalkulationsgrundlage für die zu erfolgende Erhöhung bilden. Die festzusetzende pauschale Steigerung muss berücksichtigen, dass die in 2023 erfolgte Erhöhung um 5,6 % im Hinblick auf die Personalkosten bei vielen Trägern keine dauerhaften Kostensteigerungen ausgelöst haben, da der TVÖD für das laufende Jahr lediglich nicht tabellenrelevante Einmalzahlungen vorsieht.
Begründung
Die Zuschussnehmer*innen in allen Bereichen – vom Sozialen bis zur Kultur – müssen infolge der Inflation und der einhergehenden Tarifsteigerungen auch im kommenden Jahr mit deutlich höheren Kosten rechnen. Damit sie ihre Leistungen weiterhin ohne Einschränkungen für die Münchnerinnen und Münchner erbringen können
Für 2024 sind im TVÖD erhebliche Steigerungen vereinbart. Alle Beschäftigten erhalten 200 Euro und 5,5 % mehr Gehalt pro Monat, mindestens jedoch 340 Euro mehr. Diese auch auf die Träger zukommenden Kostensteigerungen sollen – soweit es der Haushalt der Stadt ermöglicht – ausgeglichen werden. Dabei soll eine pauschale Lösung gefunden werden, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.
Nachdem noch unklar ist, wie hoch der finanzielle Spielraum im Haushalt ist und inwieweit die Träger die Tariferhöhungen des TVÖD in ihren Tarifverträgen übernehmen, soll die tatsächliche prozentuale Steigerung im Rahmen des Haushaltsbeschlusses im Dezember erfolgen.
SPD/Volt-Fraktion | Fraktion Die Grünen – Rosa Liste |
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