Antrag | 14.05.2019

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme I: Faire Kaufpreisermittlung

Antrag

Die Verwaltung prüft, welcher Kaufpreis – auch im Lichte der Bayerischen Verfassung – im Gebiet des Untersuchungsgebiets im Nord-Osten angemessen ist und den Grundeigentümern verlässlich angeboten werden kann.
Die Verwaltung prüft, in welcher Form der Zwischenerwerb der Grundstücke stattfinden soll. Dabei werden neben einem Zwischenerwerb durch die LH München auch Modelle geprüft, wie sie in anderen Kommunen, die eine Städtebauliche Entwicklung durchführen, angewendet werden.
Es ist klarzustellen, dass – wie es das Gesetz vorsieht – etwaige Überschüsse nach Abschluss der Maßnahmen an die Grundeigentümer zu verteilen sind.

Begründung:
Bei den Betroffenen und in der Stadtöffentlichkeit herrscht Unklarheit, was Grundeigentümer finanziell zu erwarten haben, deren Grundstücke die Stadt erwerben möchte. Solange keine Klarheit herrscht, können auch keine Verhandlungen über einen Flächenankauf oder auch über einen Flächentausch stattfinden. Eine Gleichbehandlung aller Grundeigentümer im gesamten Untersuchungsgebiet ist dabei sicherzustellen.
Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Katrin Habenschaden
Anna Hanusch
Paul Bickelbacher
Herbert Danner
Angelika Pilz-Strasser
Jutta Koller

Mitglieder des Stadtrates