P R E S S E M I T T E I L U N G
Stadtverwaltung soll Vollzug von ELENA aussetzen
Die Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste setzt sich dafür ein, den Vollzug des Verfahrens zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) solange auszusetzen, bis unter Beteiligung der Datenschutzbeauftragten eine verfassungskonforme und mit den Grundsätzen des Datenschutzes zu vereinbarende Regelung geschaffen wird. Gleichzeitig soll das Personal- und Organisationsreferat über den derzeitigen Stand der Umsetzung von ELENA berichten.
Fraktionsvorsitzende Lydia Dietrich wies zur Begründung darauf hin, dass die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wiederholt verfassungsrechtliche Bedenken gegen das ELENA-Verfahren geäußert hätten. So kritisierten sie z.B., dass der überwiegende Teil der auf Vorrat gespeicherten Daten tatsächlich niemals benötigt werde, da ein großer Teil der Beschäftigten die dem derzeitigen Anwendungsbereich des ELENA-Verfahrens unterfallenden Sozialleistungen niemals oder erst zu einem erheblich späteren Zeitpunkt geltend machen wird. Somit werde eine große Zahl der an die zentrale Speicherstelle (ZSS) übermittelten Daten zu löschen sein, was unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit und insbesondere der Erforderlichkeit einen Verfassungsverstoß darstelle.
Lydia Dietrich: „Die Weitergabe von vertraulichen Daten an eine zentrale Speicherstelle weckt natürlich auch bei den Beschäftigten Befürchtungen. Vor allem, da noch unklar ist, welche Daten konkret übermittelt werden sollen und in welcher Form und wie diese Daten vor Unbefugten geschützt werden können. So sollen z.B. auch Angaben zu Kündigungsgründen, Kündigungsschutzklage und Abmahnungen zum Teil in Freitextform erfasst werden. Aufgrund zahlreicher Kritikpunkte zu diesem neuen Verfahren hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen den ELENA-Beirat aufgefordert, noch einmal alle vorgesehenen Erhebungsdaten auf ihre zwingende Notwendigkeit zu überprüfen. Solange noch keine Klarheit herrscht, welche Daten als erforderlich gelten und wie eine verfassungskonforme Umsetzung aussehen kann, sollte das Verfahren ausgesetzt werden.“