Antrag | 18.06.2015

Städtische Beamte und Beamtinnen nicht vom Stadtratsmandat ausschließen!

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten prüfen zu lassen, inwieweit es rechtens ist, dass städtischen BeamtInnen, die Stadträtinnen oder Stadträte werden wollen, für den Zugang zum Stadtratsmandat höhere Hürden auferlegt werden als z.B. staatlichen BeamtInnen oder städtischen Tarifbeschäftigten.

Begründung:

Alle Bürgerinnen und Bürger, die lange genug in München leben und über das aktive und passive Wahlrecht verfügen, dürfen für den Stadtrat kandidieren und werden bei ausreichender Stimmenzahl gewählt. Dies trifft natürlich auch auf städtische BeamtInnen zu. Doch nach der Wahl hört die Gleichbehandlung auf. Wären sie städtische Tarifbeschäftigte oder staatliche BeamtInnen, könnten sie ihren Beruf reduziert weiter ausführen, wären dadurch auch krankenversichert bzw. beihilfeberechtigt. Und nicht nur sie, sondern gegebenenfalls auch ihre Kinder und Ehepartner. Städtische BeamtInnen aber müssen ihren Beamtenstatus ruhen lassen und sich selbst versichern. Wenn dies den Hauptverdiener oder die Hauptverdienerin einer Familie betrifft, sind so hohe Mehrausgaben zu bewältigen, dass die Aufwandsentschädigung die zusätzlich entstehenden Kosten nicht abdeckt. Dies ist eine Ungleichbehandlung, die wir nicht nachvollziehen können und deren Rechtmäßigkeit wir gerne überprüft hätten.

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:

Jutta Koller

Dr. Florian Roth

Mitglieder des Stadtrates