Antrag | 27.01.2020

Sportlerehrung der Landeshauptstadt München überarbeiten – Sportler*innen mit Behinderung nicht ausschließen

Antrag zur dringlichen Behandlung im Sportausschuss am 05.02.2020

1: Im Rahmen der Sportlerehrung am 20.02.2020 werden ausnahmsweise alle erfolgreichen Leistungssportler*innen geehrt, auch dann wenn ihre Erfolge in Wettbewerben mit weniger als zehn Teilnehmer*innen erzielt wurden. Alle Sportler*innen die bisher aufgrund der Regelung der Teilnehmerzahl nicht eingeladen waren, werden nachträglich für die Ehrung nominiert und eingeladen.

2: Das Referat für Bildung und Sport wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V., dem Behindertenbeirat, dem Behindertenbeauftragten, sowie dem Sportbeirat eine Lösung für neue Richtlinien zur Ehrung von behinderten Sportler*innen im Rahmen der jährlichen Sportlerehrung zu finden. Diese Richtlinien werden dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

Begründung:

In einem Schreiben des PSV München moniert der Verein, dass nach den aktuellen Richtlinien viele Sportler*innen mit Behinderung von einer Ehrung durch die Landeshauptstadt München ausgeschlossen sind. Die erfolgreiche blinde Biathletin Clara Klug, die 2019 3 Gold- und 2 Bronzemedaillen bei der Para Nordic Skiing Weltmeisterschaft in Kanada erzielt hat wird z.B. von der Ehrung ausgeschlossen, da bei den Wettbewerben nicht mindestens 10 Teilnehmerinnen am Start waren.

Das ist keine Förderung von Inklusion, sondern das genaue Gegenteil. Durch solch eine Regelung, die in der Theorie mit Sicherheit ihre Berechtigung hat, werden Menschen mit Behinderung von einer großartigen Veranstaltung, der öffentlichen Sportlerehrung, ausgeschlossen.

Es ist uns bewusst, dass in manchen Wettbewerben nur sehr wenige Teilnehmer*innen am Start sind und daher die Chance auf eine Podestplatzierung oder eine Medaille deutlich höher ist als in Wettbewerben mit einem breiten Teilnehmerfeld. Hier bedarf es einer differenzierten Lösung, da ein Ausschluss von behinderten Sportler*innen aufgrund einer begrenzten Anzahl von Wettbewerbsteilnehmer*innen nicht gerecht ist. Alle Sportler*innen, die erfolgreich sind, verdienen Anerkennung, egal ob sie behindert oder nicht behindert sind. Nun ist es an Politik, Verbänden und Verwaltung zu einer Lösung zu kommen die niemanden ausschließt und gleichzeitig die großen Verdienste von Sportler*innen, welche sich über viele Runden, Ligen und Wettbewerbe gegen tausende Andere durchgesetzt haben angemessen zu würdigen.

Für die Sportlerehrung am 20.02.2020 ist es wichtig, nach den alten Richtlinien alle erfolgreichen Sportler*innen zu ehren und Menschen, die bisher nicht eingeladen waren, noch nachträglich einzuladen.

Begründung zur Dringlichkeit:

Die Sportlerehrung findet bereits am 20.02.2020 statt. Um Athlet*innen mit Behinderung, die im vergangenen Jahr erfolgreich waren, noch einladen zu können, ist eine Behandlung in diesem Ausschuss erforderlich.

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:
Oswald Utz
Jutta Koller
Sabine Krieger

Mitglieder des Stadtrates