Antrag | 10.01.2013

Sofortmaßnahmen des Baureferates an der Isarhangkante darstellen!

Antrag zur dringlichen Behandlung für den Bauausschuss am 15.01.2013

Sofortmaßnahmen des Baureferates an der Isarhangkante darstellen!

Dem Stadtrat wird über die geplanten Maßnahmen zur Sicherung der Isarhangkante im FFH-Gebiet „Oberes Isartal“ sowie zum Sachstand der Klage des Bund Naturschutz berichtet.

Dabei wird um Antwort auf folgende Fragen gebeten:

1.Aus welchen Gründen besteht jetzt der Zeitdruck, obwohl die Untersuchungen schon seit Jahren laufen und Problemstellen bekannt waren?

2.Warum werden die betroffenen Hangbereiche nicht sofort gesperrt, wenn akute Gefahr besteht?

3.Welche Maßnahmen sind im Einzelnen geplant?

4.Wurde eine Verträglichkeitsprüfung nach §34 BNatSchG durchgeführt?

5.Wie viele Bäume sollen gefällt werden?

6.Welche gefährdeten Tier- und Pflanzenarten kommen in den betroffenen Hangbereichen vor?

7.Wurden die betroffenen Naturschutzbehörden im gesetzlich notwendigem Rahmen in die Maßnahmenplanung einbezogen?

8.Haben die betroffenen Naturschutzbehörden Stellungnahmen zu den Maßnahmen abgegeben?

9.Auf welche Weise wurden die anerkannten Naturschutzverbände (Bund Naturschutz in Bayern e.V, Landesbund für Vogelschutz e.V.) in die Planungen einbezogen?

10.Wurde vor der Beauftragung des Ingenieurbüros Dr. Spang eine Ausschreibung durchgeführt?

11.Wird eine ökologische Baubegleitung an dafür ausgewiesene Fachfirmen ausgeschrieben?

12.Wie werden die anerkannten Naturschutzverbände und die Naturschutzbehörden in die Bauausführung einbezogen?

13.Wie weit reicht die Verkehrssicherungspflicht der Stadt in einem mit vielen alten und teilweise auch morschen Bäumen bewachsenen FFH-Gebiet? Müssen dann auch diese Bäume – analog zum Vorgehen im Straßenraum oder in Parks – gestutzt werden, um Gefahren durch Astbruch auszuschließen?

14.Warum gilt die Verkehrssicherungspflicht nach Auffassung der Stadt auch außerhalb ihrer Grenzen, wo der Landkreis das Gebiet nicht als Erholungsfläche sondern als Waldgebiet ausgewiesen hat und die Stadt lediglich Grundeigentümer ist?

15.Wie weit reicht die Verkehrssicherungspflicht der Stadt als Eigentümerin der Waldgrundstücke einerseits entlang der offiziellen Wege und andererseits abseits von Wegen, also auf nicht ausgewiesenen Trampelpfaden?

Begründung:
Die Ende des Jahres bekannt gewordenen Pläne zur Sicherung der Isarhangkante zwischen der Marienklause und der Grünwalder Brücke sind auf scharfe öffentliche Kritik gestoßen. Seit Jahren wird die Isarhangkante immer wieder untersucht und einzelne Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen wurden durchgeführt. Nun liegt das Gutachten des Ingenieurbüros Dr. Spang vor und es besteht laut Aussage des Baureferates akuter Handlungsbedarf. Da es sich bei den Maßnahmen um Eingriffe in besonders schützenswerte Lebensbereiche im FFH-Schutzgebiet „Oberes Isartal“ handelt, muss sichergestellt sein, dass die Maßnahmen unbedingt notwendig sind und mit naturschutzfachlicher Fachkenntnis umgesetzt werden, um die Eingriffe so gering wie möglich zu halten. Der Bund Naturschutz hat nun eine Reihe von Fragen aufgeworfen und Klage gegen die Maßnahmen eingereicht. Ziel der LHM sollte es sein, über die Notwendigkeit von Eingriffen in wertvolle Naturräume möglichst Konsens mit den zuständigen Fachbehörden sowie den anerkannten Naturschutzverbänden herzustellen. Der Stadtrat sollte sich daher mit der Angelegenheit befassen.

Fraktion Die Grünen – rosa liste

Initiative:
Sabine Nallinger
Paul Bickelbacher
Sabine Krieger
Mitglieder im Stadtrat