Antrag | 21.12.2018

Situation und Zukunft von Minderjährigen in Münchner Bedarfsgemeinschaften

(Anfrage) Laut Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung kann bei selbst verschuldeter Intransparenz der Einkommensstruktur von Eltern in Bedarfsgemeinschaften eine Rückzahlungsforderung auch an die im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder und Jugendlichen ergehen, unabhängig davon ob diese ursächlich beteiligt waren. Das Vermögen der Kinder und Jugendlichen kann jedoch gemäß des Begriffs der Minderjährigenhaftung (Paragraf 1629a BGB) erst bei Eintritt der Volljährigkeit und nur in einem Maße belastet werden, wie ein solches tatsächlich gegeben ist. Eine Zusendung der Rückzahlungsforderung erfolgte bei dem im Rahmen der Berichterstattung gegebenen Individuallfall direkt an das betroffene Kind, nicht wie vorgesehen an dessen gesetzliche Vertreter.

Daher fragen wir:

  1. Wie viele in Bedarfsgemeinschaften lebende Minderjährige in München sehen sich aktuell einer Rückzahlungsforderung ausgesetzt?
  2. Wie hoch ist die Summe der aktuell bestehenden Rückzahlungsforderungen seitens des Jobcenters München an diese Personengruppe?
  3. Wie hat sich die Summe der Rückzahlungsforderungen seitens des Jobcenters an diese Personengruppe während der letzten drei Jahre in München entwickelt?
  4. Ist eine Stundung der Rückzahlungsforderung für diese Personengruppe gemäß Paragraf 1629a BGB generell vorgesehen oder muss diese spezifisch beantragt werden? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen ist eine Stundung möglich bzw. nicht möglich, wenn nein, wie wird darüber informiert?
  5. Welche Rückzahlungsfristen- und modalitäten bestehen für diese Personengruppe ab Eintritt der Volljährigkeit und werden den Betroffenen aktiv seitens des Jobcenters Beratungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen aufgezeigt?
  6. Wie soll in Zukunft verhindert werden, dass emotional oftmals sehr belastende Rückzahlungsbescheide direkt an die betroffenen Minderjährigen versandt/übergeben werden?
  7. Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen seitens des Jobcenters, um Minderjährige in Zukunft vor einer von Ihnen nicht ursächlich zu tragenden Vermögensbelastung zu bewahren, ist beispielsweise die volle monetäre Verantwortlichkeit der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter grundsätzlich denkbar bzw. umsetzbar?

 

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Beantwortung unserer Anfrage.
Initiative:

Jutta Koller

Dominik Krause

Mitglieder des Stadtrates