Antrag | 07.03.2012

Sicherheit auf Großveranstaltungen

Antrag

Sicherheit auf Großveranstaltungen

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Dem Stadtrat werden die derzeitigen geplanten und teilweise bereits umgesetzten Veränderungen bezüglich der Sicherheitsregelungen auf Großveranstaltungen dargelegt. Das Kreisverwaltungsreferat bewertet in Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Referaten die derzeitigen Änderungen im Hinblick auf zu befürchtende Sicherheitslücken.

2. Das Kreisverwaltungsreferat stellt dar, welche Probleme durch die derzeitigen Auflagen für Großveranstaltungen vor allem für Non-Profit-Veranstalter entstehen.

3. Das Kreisverwaltungsreferat setzt sich dafür ein, dass der Freistaat Bayern ein Bayerisches Veranstaltungsgesetz erlässt.

Begründung:

Vermutlich wegen der Katastrophe auf der Love-Parade in Duisburg stehen derzeit weitreichende Veränderungen in der Musterbauordnung (MBO), hinsichtlich der Gültigkeit der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) für temporäre Großveranstaltungen und somit analog hierzu dann in der Länder-Versammlungsstättenverordnung für Bayern an.

Es gibt die Einschätzung, dass im Zuge dieser Änderungen – besonders im Hinblick auf Genehmigung und Durchführung von Großveranstaltungen im öffentlichen Raum – auf die Ordnungsbehörde erhebliche Probleme zukommen könnten.

So ist geplant, künftig alle Open-Air-Veranstaltungen außerhalb geschlossener baulicher Anlagen wie Stadien, Freiluftarenen oder Rennanlagen aus dem Bereich der Bauordnung herauszunehmen. Damit würde auch die Versammlungsstättenverordnung als Sonderbauverordnung für derartige Großveranstaltungen als Regelungsgrundlage entfallen. Dies wird offensichtlich von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren ebenso gesehen und soll noch im Jahre 2012 umgesetzt werden.

Damit würde der gesamte baurechtliche Teil, der die Sicherheit auf Großveranstaltungen gewährleisten soll, herausfallen. Vor allem würde mit der Versammlungsstättenverordnung die einzige konkrete Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Gefahrenabwehr entfallen. (Festlegung der Flucht- und Rettungswege, Besucherkapazitäten, Pflichten von Betreiber und Veranstalter, Sanitätsdienst, Brandwache, verbindliches Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst etc. )

Damit würde die verwaltungsseitige Verantwortung für die Sicherheit auf Großveranstaltungen auf das KVR alleine zukommen. Dies ist vermutlich dem Wunsch nach der Katastrophe von Duisburg geschuldet, eine klare Verantwortungsregelung schaffen zu wollen. Gleichzeitig fällt mit dieser Konzentration aber die rechtliche Verbindlichkeit der Versammlungsstättenverordnung weg – ohne dass im allgemeinen Ordnungsrecht ähnlich verbindliche rechtliche Regelungen geschaffen würden. Für die Sicherheitsbehörde bedeutet dies, dass mit jedem Veranstalter einer Großveranstaltung aufs neue über die Sicherheitsstandards verhandelt, notfalls vor Gericht gestritten werden muss.

Während sich professionelle Veranstalter also gezielt gegen Auflagen vor Gericht wehren könnten, sind andererseits ehrenamtliche Veranstalter (Non-Profit-Veranstalter) oftmals schon jetzt kaum noch in der Lage, die höher geschraubten Sicherheitsauflagen zu erfüllen. Daran wird deutlich, dass sich das Kreisverwaltungsreferat im Spannungsfeld von immer höheren Sicherheitsauflagen bei gleichzeitiger kleinerer rechtlicher Verbindlichkeit auf der einen und überforderten kleineren Veranstaltern auf der anderen Seite befindet.

Hinzu kommt, dass die Kompetenz des Baureferates/Planungsreferates für das Kreisverwaltungsreferat dann entfallen könnte.

Aus diesem Grund sollte das Kreisverwaltungsreferat darstellen, wie es zu den Forderungen eines Veranstaltungsgesetzes, welches eine umfassende Regelung für die Sicherheit auf Großveranstaltungen darstellen würde oder aber zu der Forderung nach einem „Event-TÜV“ steht, der die Möglichkeit einer umfassenden Kontrolle der Einhaltung von Standards ermöglicht.
Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Siegfried Benker