KVR Selbstbestimmungsgesetz

Pressemitteilung | 01.11.2024

Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft: Ein wichtiger Tag für die Stadtgesellschaft

Selbstbestimmungsgesetz – selten hat ein Gesetzestext einen treffenderen Namen getragen. Denn der Gesetzestext, der heute am 1. November in Kraft tritt, markiert das Ende einer jahrzehntelangen verfassungswidrigen Diskriminierung von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und non-binären Menschen. Mit dem heutigen Tag können Personen ihren Geschlechtseintrag im Personenstammregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Sie bekommen nun endlich die Möglichkeit zur Selbstbestimmung.

Und die Münchner*innen nutzen dies: Seit August können Termine bei den Münchner Standesämtern vereinbart werden, am kommenden Montag werden die ersten stattfinden. Laut Kreisverwaltungsreferat (KVR) haben sich (Stand 31. Oktober) bereits rund 350 Menschen angemeldet, um ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen zu ändern. Das Team Diversity des KVR und die Standesämter haben ihre Mitarbeitenden im Vorfeld geschult. Es ging dabei nicht nur um die Umsetzung des Gesetzestextes, sondern auch um die richtige Ansprache, insbesondere von non-binären Personen entweder ohne Pronomen oder mit dem Pronomen dey.

Das neue Selbstbestimmungsgesetz, das die Ampelregierung auf den Weg gebracht hat, löst das seit 1980 geltende „Transsexuellengesetz“ ab. Ein Gesetz, das über 40 Jahre lang die Grundrechte von trans und non-binären Personen in Deutschland verletzt hat. Eine Änderung des Personenstands war zwar möglich, aber ein langwieriger Prozess der Demütigung. Es mussten ärztliche Atteste oder Gutachten vorgewiesen werden. Letztendlich entschied ein Gericht über das Persönlichste, das Menschen besitzen: die eigene Identität. Bis 2011 waren trans Personen zudem gezwungen, sich sterilisieren zu lassen und geschlechtsangleichende Maßnahmen vorzunehmen. Eine entwürdigende Praxis, der das Bundesverfassungsgericht schließlich den Riegel vorschob.

Mit dem heutigen Tag und dem Selbstbestimmungsgesetz haben diese Eingriffe in die Würde von trans und non-binären Menschen ein Ende. Ab sofort reicht die Erklärung beim Standesamt, Atteste, Gutachten und das Gerichtsverfahren entfallen ersatzlos.

Marion Lüttig, Stadträt*in Die Grünen – Rosa Liste: „Wir leben in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung. Diejenigen, die als anders wahrgenommen werden, sind zunehmend Hass und auch Gewalt ausgesetzt. Ein Gesetz wird das nicht lösen können. Aber das Selbstbestimmungsgesetz beendet endlich die jahrzehntelange systematische rechtliche Diskriminierung von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und non-binären Personen. Es schafft die Voraussetzungen für sie, selbstbestimmt zu leben und sich entfalten zu können. Dass unser Kreisverwaltungsreferat das Selbstbestimmungsgesetz so entschlossen und konsequent in die Praxis umsetzt, ist ein wichtiges Zeichen. Nicht nur für die Community, sondern für unsere vielfältige Stadtgesellschaft als Ganzes.“