Antrag | 29.04.2020

Schutzmasken in städtischen Kindertageseinrichtungen

Dringlichkeitsantrag für den Feriensenat am 29.04.2020.

1. Das Referat für Bildung und Sport stellt – wo es möglich und sinnvoll ist – allen Beschäftigten in den städtischen Kindertageseinrichtungen, welche die Notbetreuung aufrecht erhalten, Mund-Nasen-Schutzmasken in ausreichender Menge inklusive einer Anleitung zur korrekten Benutzung zur Verfügung.

2. Das Referat für Bildung und Sport ordnet eine Mund-Nasen-Schutzmaskenpflicht für alle erwachsene Personen an, welche während der Öffnungszeiten neben dem Personal die Kindertagesstätten betreten (Eltern, Lieferanten etc.).

Begründung:

Aktuell haben die meisten Kindertagesstätten nur in Form einer Notbetreuung geöffnet. Diese Notbetreuung soll von Seiten des Freistaats ausgeweitet werden, was dazu führt, dass mehr Kinder und auch mehr Personal in den Einrichtungen anwesend sein wird. Da ab dem 27.4.2020 eine Maskenpflicht im ÖPNV und in den Supermärkten gilt, sollte zur Sicherheit der Beschäftigten diese Pflicht auch gelten, wenn z.B. Eltern ihre Kinder in Kindertagesstätten bringen oder abholen. Diese Pflicht beträfe aber auch Lieferanten, Hausmeister*innen und alle weiteren Personengruppen, welche während der Öffnungszeiten die Einrichtungen betreten.
Darüber hinaus kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutz im manchen Fällen auch während der Arbeit in den Einrichtungen möglich und hilfreich sein, sofern es medizinisch sinnvoll und pädagogisch zu vertreten ist. Als Betreiberin der Einrichtungen sollte die LHM Mund-Nasen-Schutzmasken, zusammen mit einer Anleitung zur korrekten Benutzung, zur Verfügung stellen.

Fraktion Die Grünen-Rosa Liste

Initiative:
Sebastian Weisenburger
Anna Hanusch
Dr. Florian Roth
Mitglieder des Stadtrates