Der bestehende Fördertopf des Kreisverwaltungsreferats zur finanziellen Unterstützung für religiöse Einrichtungen bei konkreten Sicherheitsbedarfen wird in Einzelfällen auch auf solche Einrichtungen geöffnet, die von antisemitischen, rassistischen, LGBTIQ*-feindlichen oder anderen gruppenbezogen menschenfeindlichen Vorfällen bzw. Straftaten betroffen sind. In die Entscheidung über die konkrete Vergabe von Fördermitteln werden die Fachstelle für Demokratie sowie ggf. die Koordinierungsstelle LGBTIQ* einbezogen.
Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt entsprechende Förderkriterien zu entwickeln.
Begründung:
In den vergangenen Jahren ist in München eine deutliche Zunahme von Hasskriminalitäts-delikten zu beobachten. Entsprechende antisemitische oder rassistische Straftaten richten sich beispielsweise gegen jüdische oder muslimische Einrichtungen. Das Kreisverwaltungsreferat hat daher – auch als Folge eines Stadtratshearings zum „Schutz jüdischer und muslimischer Einrichtungen“ im Jahr 2020 – auf Beschluss des Münchner Stadtrats einen Fördertopf zur finanziellen Unterstützung für jüdische und muslimische Einrichtungen bei konkreten Sicherheitsmaßnahmen eingerichtet.
Im Alltag kommt es jedoch immer wieder auch zu antisemitischen, rassistischen oder anderen gruppenbezogen menschenfeindlichen An- und Übergriffen auf Einrichtungen, die nicht in erster Linie als jüdische oder muslimische Einrichtungen definiert werden können. Als aktuelles Beispiel kann hier der gleichzeitig antisemitische, schwulenfeindliche und rechtsextreme Angriff auf die Prosecco Bar im Glockenbachviertel genannt werden (https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/prosecco-bar-in-muenchen-antisemitischer-schmier-anschlag-art-909753).
Um künftig auch diese betroffenen Einrichtungen von antisemitischen, rassistischen, LGBTIQ*-feindlichen oder anderen gruppenbezogen menschenfeindlichen Vorfällen bzw. Straftaten finanziell bei (technischen) Sicherheitsvorkehrungen unterstützen zu können, soll der bestehende Fördertopf entsprechend geöffnet und ausgeweitet werden. Aufgrund der fachlichen Zuständigkeit sind die städtische Fachstelle für Demokratie sowie ggf. die Koordinierungsstelle LGBTIQ* in den Entscheidungsprozess über die Vergabe von Fördermitteln einzubinden.
Fraktion Die Grünen – Rosa Liste |
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