Die Rückforderung von Corona-Soforthilfen stellt auch in München etliche kleine Unternehmen und Soloselbständige vor große Probleme. Viele von ihnen wurden zu Rückzahlungen aufgefordert, obwohl davon im Corona-Jahr 2020 nicht die Rede war. Die Stadtratsfraktion Die Grünen – Rosa Liste beantragen daher, die Rückzahlungsforderungen auszusetzen, bis die Rechtslage geklärt ist.
In Bayern wurden Betroffene im November 2022 per Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft zunächst aufgefordert, selbst eine Überprüfung vorzunehmen. Erst dann wird ein Bescheid durch die ausführende Behörde erlassen – dazu zählt auch das städtische Referat für Arbeit und Wirtschaft. Dabei ist nicht einmal klar, ob das staatliche Vorgehen überhaupt rechtens ist. In Nordrhein-Westfalen haben klagende Unternehmen bereits in zwei Instanzen Recht bekommen. Ende Mai ging nun auch die erste Klage beim Verwaltungsgericht München ein.
Stadträtin Julia Post: „Während der Corona-Pandemie haben die Soforthilfen viele kleine Unternehmen und Geschäftsleute unbürokratisch und schnell vor dem Ruin gerettet. Es ist ein Schildbürgerstreich sie jetzt mit überbordender Bürokratie zu Rückzahlungen zu zwingen, für die viele von ihnen Kredite aufnehmen müssen. Wir wollen, dass die Forderungen bis zur Klärung der Rechtslage ausgesetzt werden, denn diejenigen, die bereits Rückzahlungen geleistet haben, können dann von einem möglichen Erlass nicht mehr profitieren — und das unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation. Das führt zu Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen und gefährdet schlimmstenfalls Existenzen. Die Abwicklung stellt außerdem einen hohen Aufwand für die Münchner Verwaltung dar. Deshalb muss zuerst rechtliche Klarheit herrschen, bevor weitere Rückforderungen gestellt werden.“
Achim von Michel, Politikbeauftragter im Verband Der Mittelstand. BVMW ergänzt: „Die kürzlich gewährte Fristverlängerung der Überprüfungsverpflichtung bis Ende 2023 durch die Bayerische Staatsregierung deutet ja schon an, dass endlich auch in Bayern Bewegung in den Prozess kommt. Vor dem Verwaltungsgericht München wird nicht nur die Rückzahlungspflicht verhandelt werden, sondern auch das Online-Rückmeldeverfahren, welches nach Ansicht von Experten ebenfalls rechtswidrig ausgestaltet ist. Deshalb bleibt der BVMW bei seiner Empfehlung: Nicht zurückzahlen, sondern weiter abwarten, oder sich mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr setzen.“