Antrag | 25.02.2010

Regelsätze für AsylbewerberInnen neu berechnen

Antrag

 

Regelsätze für AsylbewerberInnen neu berechnen
Im Rahmen der Debatte um die Regelsätze für SGB II-EmpfängerInnen auch die Regelsätze für AsylbewerberInnen neu berechnen.

Der Stadtrat möge beschließen:

Im Rahmen der bundesweiten Debatte um die Neuberechnung der Regelsätze für SGB II-EmpfängerInnen setzt sich die Landeshauptstadt München im Rahmen des Deutschen Städtetages sowie beim Bundesarbeitsministerium für eine Neuberechnung auch der Regelsätze für AsylbewerberInnen nach dem AsylblG ein.

Begründung:

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die bisherigen Regelsätze für SGB II EmpfängerInnen den tatsächlichen Bedarf der LeistungsempfängerInnen nicht nachvollziehbar wiedergeben. Aber auch die Regelsätze für AsylbewerberInnen, die sich aus dem Asylbewerberleistungsgesetz ergeben, unterliegen der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, „dass die Bedarfssätze, die das Existenzminimum sichern sollen, intransparent und willkürlich festgesetzt worden sind“ und damit die Menschenwürde der Betroffenen nicht gewahrt ist. Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge haben frühestens nach vier Jahren Anrecht auf Hartz-IV-Leistungen in Höhe von 359,-€ (Regelsatz). Mit willkürlich festgelegten, deutlich niedrigeren Regelsätzen, die auch seit 1993 nicht mehr der Preisentwicklung angeglichen wurden, müssen AsylbewerberInnen und ihre Kinder über die Runden kommen. Der Regelsatz für einen erwachsenen Flüchtling beträgt 217,30€.

Hiervon erhält jeder Asylbewerber an Barleistungen lediglich € 40,90 monatlich. Beschämenderweise wird der Rest der Leistungen in Bayern noch immer als Sachleistungen (Essenspakete, Hygienepakete, Kleidung) ausgereicht. Eine Praxis, gegen die sich die Landeshauptstadt München wiederholt ausgesprochen hat.

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP sehen eine Evaluierung des Sachleistungsprinzips vor.

Das Bundesarbeitsministerium hat angekündigt zu prüfen, ob das Asylbewerberleistungsgesetz ebenfalls von dem Bundesverfassungsgerichtsurteil betroffen ist. Der Stadtrat sollte den Oberbürgermeister bitten, sowohl beim Bundesarbeitsministerium als auch über den Deutschen Städtetag zu intervenieren um eine bedarfsgerechte Berechnung der Regelsätze für Flüchtlinge zu erreichen.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Siegfried Benker
Gülseren Demirel