Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, bei der Planung von Begrenzungskonstruktionen (z. B. Lärmschutzwänden, Mauern, Geländern) automatisch zu prüfen, ob die Integration einer PV-Anlage technisch möglich ist und eine Wirtschaftlichkeitsrechnung vorzulegen.
Die Verwaltung prüft außerdem die Konzeption standardisierter PV-Module in Form eines Vorschlagskatalogs, der ein vereinfachtes Prüfverfahren ermöglicht.
Die Nutzung der PV-Elemente ist zunächst den SWM anzudienen.
Begründung
Begrenzungskonstruktionen jeglicher Art können ab einer Mindestlänge von 100 m, die mit angebrachten PV-Elementen von mindestens 1 m² Fläche pro laufenden Meter versehen sind, eine PV-Spitzenleistung von mindestens 10 kWpeak und mehr liefern, mit 100 Wpeak/m². Dieser Wert verdoppelt sich fast, wenn die PV-Elemente sowohl in Ost- als auch West-Richtung ausgerichtet sind. Konstruktionen mit der geforderten Mindestlänge von 100 m sind überall in München zu finden. Beispielsweise sind am Autobahnring A99 eine Vielzahl von Schallschutzwänden oder Schallschutzwällen ohne Photovoltaik errichtet worden. Auch an einer Vielzahl von Straßen mit Schallschutzwänden, Sportplätzen, geschützten Bereichen, Parkplätzen oder Industrieanlagen bestünde in Zukunft die Möglichkeit der regenerativen Energieerzeugung. All diesen vorgeschlagenen Bebauungen ist gemein, dass meistens die LHM für die Errichtung zuständig ist, dass meistens keine langwierigen Planungsverfahren erforderlich sind, dass kein Platz für PV-Anlagen gesucht und erworben werden muss und dass die Photovoltaikanlagen relativ einfach und auch günstig zu installieren sind.
SPD/Volt-Fraktion | Fraktion Die Grünen – Rosa Liste |
Dr. Julia Schmitt-Thiel Klaus Peter Rupp Andreas Schuster Julia Schönfeld-Knor Kathrin Abele Christian Köning | Mona Fuchs Julia Post Clara Nitsche Dominik Krause Dr. Florian Roth Judith Greif |