Antrag | 27.09.2016

Parkplatzsuche trotz Anwohnergarage

(Anfrage) Ein Parkausweis in einem Parklizenzgebieten ist für berechtigte Anwohner eine feine Sache. Für nur 8 Cent am Tag kann man damit in „seinem“ Parklizenzgebiet parken. Auch Anwohnertiefgaragen sind für viele eine feine Sache. Für wenig Geld können sich berechtigte Anwohner, die in einem Umkreis von 400 m wohnen, einen der hoch subventionierten Parkplätze mieten.

Beides zusammen geht nicht. Mieter von Anwohnergaragen erhalten nach den Regeln des städtischen Parkraummanagements keinen Parkausweis. Er ist denjenigen vorbehalten, die keine andere Abstellmöglichkeit für ihr Auto haben und durch den Bau von Anwohnergaragen von dem geringeren Parkdruck profitieren sollen – zumindest in der Theorie. Aber ist dem wirklich so?

 

Wir fragen daher:

 

1. Wird bei der Vergabe von Parkausweisen ein Abgleich mit den Daten der P&R GmbH, die die Anwohnergaragen vermietet, gemacht?

Falls nein: warum nicht?

 

2. Muss der Anwohnerausweis bei einer Anmietung eines Stellplatzes in einer Anwohnergarage zurückgegeben werden?

Falls nein: warum nicht?

 

3. Wird die Anmietung eines Stellplatzes in einer Anwohnergarage von der P&R GmbH dem Kreisverwaltungsreferat gemeldet?

Falls nein: warum nicht?

 

4. Ist die Anzahl der vergebenen Parkausweise im 400m-Umfeld der kürzlich eröffneten Anwohnergarage am Josephsplatz gesunken?

 

5. Gibt es ein Monitoring über die Entwicklung der Zulassungszahlen bzw. der Anzahl ausgegebener Parkausweise im 400m-Umfeld von Anwohnergaragen?

 

6. Gibt es im 400m-Umfeld von Anwohnergaragen und den angrenzenden Parklizenzgebieten einen signifikanten Unterschied bezüglich der Zulassungszahlen u. ausgegebenen Parkausweisen je Haushalt bzw. Einwohner (über 18 Jahre)?

 

7. Die Stellplätze der Anwohnergaragen sind alle vermietet. Wie viele Stellplätze an einem Wochentag außerhalb der Ferienzeit sind nachts nicht belegt?

 

 

Initiative:

Sabine Krieger

Paul Bickelbacher

Anna Hanusch

Sabine Nallinger

Stadträtin