Antrag
Die Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer auf Eigentumswohnungen wird künftig automatisiert auf Basis des jeweiligen Mietspiegels ermittelt und in die Steuer-IT eingepflegt.
Begründung:
Gemäß § 4 Abs. 3 der Zweitwohnungssteuersatzung der LHM gilt als Steuermaßstab für Wohnungen, die im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen eine Nettokaltmiete in der „ortsüblichen Höhe“. Für die Bestimmung dieser wird der Mietspiegel herangezogen. Da die erforderlichen Daten für die jeweilige Bestimmung bereits vorliegen, kann dies automatisch auf Basis des digitalen Mietspiegels erfolgen und gleich in die Steuer-IT eingepflegt werden.
Derzeit werden die Anpassungen aufwändig und in großen Abständen in gesonderten Aktionen durchgeführt. Aktuell wurde der Mietspiegel 2025 aufbereitet und händisch in die Steuer-IT eingepflegt. Mit dem Jahressteuerbescheid 2026 werden nach langer Zeit die Zweitwohnungssteuerpflichtigen Steuerbescheide erhalten, welche an die aktuellen Mietspiegel angepasst wurden. Eine rechtzeitige automatisierte Anpassung der Zweitwohnungssteuer an den Mietspiegel von 2023 hätte beispielsweise Mehreinnahmen von ca. einer Million Euro allein für die ca. 3.000 Eigentumswohnungen gebracht.
| Fraktion Die Grünen/Rosa Liste/Volt |
| Initiative: Sebastian Weisenburger Sibylle Stöhr Angelika Pilz-Strasser Ursula Harper Christian Smolka Florian Schönemann Paul Bickelbacher Andreas Voßeler Sofie Langmeier Gunda Krauss Clara Nitsche Mitglieder des Stadtrates |