Antrag | 07.06.2011

Open Government 1: Öffentliche Online-Petitionen für München

Antrag

Open Government 1: Öffentliche Online-Petitionen für München
Die Verwaltung wird gebeten, einen Umsetzungsvorschlag für die Einführung Öffentlicher Online-Petitionen für die Landeshauptstadt München einzuführen.

Dies bedeutet die Möglichkeit, Vorschläge, die von einer hohen Zahl von BürgerInnen unterstützt werden, in den Stadtrat einzubringen. Auf einer Online-Plattform können Eingaben formuliert werden, die dann öffentlich kommentiert und unterstützt werden können (eine schriftliche Einbringung etwa durch Unterschriftenlisten ist natürlich auch möglich). Bei einer bestimmten Zahl von Unterstützenden innerhalb einer definierten Frist werden diese Anliegen wie Anträge aus der Mitte des Stadtrats behandelt – d.h. die Verwaltung muss dann innerhalb von 3 Monaten eine Vorlage formulieren, die dann auf einer öffentlichen Stadtratssitzung, bei welcher der Petentin bzw. dem Petenten Rederecht eingeräumt wird, diskutiert und abgestimmt wird.

Begründung:

Partizipationsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger sind in einer Demokratie die Voraussetzungen politischer Legitimation. Nicht erst seit der Debatte um Stuttgart 21 werden Wege der Bürgerbeteiligung ergänzend und unterstützend zu den Formen repräsentativer Demokratie intensiv diskutiert. Gerade Verfahren, die sich auch der Möglichkeit des Internets im Sinne von Partizipation durch Open Government bedienen, können der Demokratie im 21. Jahrhundert neue Wege öffnen.

Ein Ausgangspunkt ist das traditionsreiche Institut des Petitionsrechts.

Im Grundgesetz heißt es: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“ (Artikel 17). Und im Artikel 115, Absatz 1 der Bayerischen Verfassung findet sich der Satz: „Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.“ Bezüglich der Kommunen wird dies Petitionsrecht im Artikel 53, Absatz 3 der Bayerischen Gemeindeordnung formuliert: „Jeder Gemeindeeinwohner kann sich mit Eingaben und Beschwerden an den Gemeinderat wenden“.

In München ist der Adressat eines solchen Rechtes in der Praxis primär der Oberbürgermeister und seine Bürgerberatung. Bisher gibt es– außer dem sehr aufwändigen Verfahren des Bürgerbegehrens – keinen direkten Weg, Anliegen aus der Bürgerschaft in das Entscheidungsverfahren des Stadtrats einzubringen (der indirekte Weg über Parteien, Fraktionen und Mitglieder des Stadtrats steht natürlich offen).

Als Ergänzung zum bisherigen Verfahren und im Interesse einer stärkeren Bürgerbeteiligung ist es deshalb sinnvoll, hier das Instrument von Online-Petitionen einzuführen.

Wenn diese unter einem fest gesetzten Quorum bleiben, stünden selbstverständlich die bisherigen Wege (Antwort des Oberbürgermeisters bzw. der zuständigen Stelle in der Stadtverwaltung oder Aufgreifen des Anliegens durch Mitglieder des ehrenamtlichen Stadtrats) weiter offen.

Neben dem Verfahren per Internet müsste es natürlich auch möglich sein, schriftlich durch die Einreichung von Unterschriftenlisten eine solche Petition einzubringen.

Dies Verfahren entspricht ungefähr der sehr erfolgreichen Öffentlichen Online-Petition des Bundestages (hier sind 50.000 Unterstützende innerhalb von 3 Wochen notwendig, um persönlich im Ausschuss vorsprechen zu dürfen).

Es steht auch in gewisser Analogie zu der ab April 2012 möglichen Europäischen Bürgerinitiative (bei der ein Quorum von 1 Million Unterstützenden existiert) sowie der im grünroten Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg vereinbarten Volksinitiative , bei der 10.000 Bürgerinnen und Bürger den Landtag beauftragen können, sich mit einem Gegenstand der politischen Willensbildung zu befassen.
Fraktion Bündnis 90/die Grünen – rosa liste

Initiative:

Dr. Florian Roth

Stadtrat