Auf dem Galeriedach der P+R Anlage in Fröttmaning entsteht derzeit eine Photovoltaik-Anlage. In der betreffenden Vorlage des Kreisverwaltungsausschusses vom 03.03.2015 wird ausgeführt, dass eine direkte Nutzung des erzeugten Solarstroms für die Ladung von Elektroautos vor Ort aus technischen und juristischen Gründen nicht möglich sei. Die Thematik ergibt sich, durch den vermehrten Einsatz von Elektroautos und damit dem Bau von Ladesäulen in Parkhäusern, vermutlich auch andernorts.
Wir fragen daher:
1. Aus welchen technischen Gründen ist es nicht möglich, den vor Ort in einem P+R-Parkhaus erzeugten Solarstrom in Ladesäulen für Elektroautos einzuspeisen?
2. Aus welchen rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, den vor Ort in einem P+R-Parkhaus erzeugten Solarstrom in Ladesäulen für Elektroautos einzuspeisen? An welchen rechtlichen Rahmenbedingungen müssten hier Änderungen vorgenommen werden?
Initiative:
Dominik Krause
Herbert Danner
Paul Bickelbacher
Sabine Krieger
Sabine Nallinger
Mitglieder des Stadtrats