Pressemitteilung | 19.01.2021

Neuer Vorstoß von Grün-Rot für mehr bezahlbaren Wohnraum

Die Grünen – Rosa Liste und die Fraktion SPD/Volt setzen sich dafür ein, die Möglichkeiten kommunaler Wohnungspolitik weiter zu verbessern. In einem gemeinsamen Antrag bitten sie OB darum, sich für die Verwirklichung einer Petition mit Forderungen zum preislimitierten Wohnungsrecht einzusetzen, die derzeit in Deutschland breite Unterstützung auf sich zieht. Es geht darum, dass die Kommunen bei der Ausübung des städtischen Vorkaufsrechts nicht mehr den Verkehrswert bezahlen müssen, der gerade in den Hotspots des Wohnungsmangels von einer ungezügelten Preisspirale diktiert wird und oft riesige Millionensummen verschlingt. Stattdessen soll zukünftig der sozialverträgliche Ertragswert bei der Ermittlung des Vorkaufspreises zu Grunde gelegt werden, der sich nach dem Ertrag von sozialverträglichen Mieten richtet, die auf dem Grundstück erzielt werden können.

Stadtrat Bernd Schreyer (Die Grünen – Rosa Liste) begründete die Initiative: „Das kommunale Vorkaufsrecht funktioniert in seiner bisherigen Form in der Praxis nicht. Eigentlich soll es Kommunen die Möglichkeit geben, gegen steigende Mieten und soziale Verdrängung vorzugehen. Doch viel zu oft scheitert der Kauf an den horrenden Preisen für Immobilien, die für Kommunen nicht zu leisten sind. Deshalb brauchen wir dringend eine Reform des Vorkaufsrechts, die es Kommunen ermöglicht, Wohnungen zu fairen Preisen zu kaufen und mit gerechten Mieten die soziale Verdrängung zu stoppen.“

Christian Müller, Fraktionsvorsitzender SPD/Volt: „Der Boden ist ein öffentliches Gut, das nicht der gewinnorientierten Marktlogik unterworfen sein sollte. Das bestehende Vorkaufsrecht für Grundstücke reicht in seiner jetzigen Form nicht. Wir fordern eine generelle Preislimitierung bei der Ausübung des städtischen Vorkaufsrechts. Am sozialen Ertragswert orientierte Kaufpreise wären ein weiterer Baustein im Kampf gegen die Immobilienspekulation und damit ein Beitrag zu mehr bezahlbarem Wohnraum in München.“

Die Petition hat außerdem eine Verlängerung der Vorkaufsfrist von zwei auf sechs Monate zum Ziel sowie die bereits seit längerem diskutierte Möglichkeit der Ausdehnung der Vorkaufsgebiete auf den gesamten Umgriff der Kommune.

Zur Petition: