Pressemitteilung | 03.03.2024

Neue Einkommensgrenzen für den Münchenpass

Die Stadt wird die Einkommensgrenzen für freiwillige Leistungen ab dem 1. April 2024 anheben. Vorbehaltlich der Zustimmung des Sozialausschusses wird dann für einen Ein-Personen-Haushalt eine Grenze von 1800 Euro gelten. Für Mehr-Personen-Haushalte steigt sie entsprechend, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren liegt sie beispielsweise bei 3750 Euro. Personen aus Haushalten, die unter diesen Grenzen liegen, können Leistungen wie den Münchenpass mit der Isar Card S, den kommunalen Stromkostenzuschuss, diverse Angebote für Kinder und Jugendliche oder den sozialen Mittagstisch in den Alten- und Servicezentren u.v.m. in Anspruch nehmen.

Dazu sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Clara Nitsche: „Weil Bürgergeld, Grundsicherung und Sozialhilfe in München nicht ausreichen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, wollen wir Menschen mit geringem Einkommen unterstützen und ermöglichen zum Beispiel Vergünstigungen beim MVV und bei Besuchen von Theatern, Schwimmbädern und Museen – bis hin zum Tierpark. Die Angebote des Münchenpasses richten sich nicht nur an Sozialleistungsempfänger*innen, sondern vor allem an alle, die im hochpreisigen München mit einem geringen Einkommen, knapp über der Sozialhilfe auskommen müssen. In München können sich die Menschen darauf verlassen, dass wir die Münchenpass-Einkommensgrenzen immer wieder an die steigenden Lebenshaltungskosten anpassen. Besonders freue ich mich, dass der Münchenpass jetzt auch online beantragt werden kann!“