Pressemitteilung | 21.03.2024

Nach Urteil des Verwaltungsgerichtshofs: Grüne für Stufe 2 des zonalen Fahrverbots

Zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Ausweitung des Dieselfahrverbots erklärt Stadtrat Dr. Florian Roth:
„Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bestätigt erneut, dass der Gesundheitsschutz der Bürger*innen klare Priorität genießen muss. Das ist eine klare Absage an all jene, die sich wie die CSU auf Landes- und Stadtebene mit Händen und Füßen gegen Fahrverbote gewehrt haben und sogar das bestehende Dieselfahrverbot Stufe 1 abschaffen wollten – unter Missachtung des Gesundheitsschutzes für die Anwohnenden etwa an der Landshuter Allee, der schmutzigsten Straße Deutschlands.
Nachdem sich die im ersten Halbjahr 2023 positive Entwicklung der NO2-Messwerte in den letzten Monaten leider nicht bestätigt hat, steht die Stadt nicht nur rechtlich, sondern auch politisch in der Pflicht, rasch wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Belastung unter den vorgeschriebenen Wert von 40 µg im Jahresmittel zu drücken.
Das Gericht hat eine Ausweitung der geltenden Fahrverbote vorgegeben, sie sind damit unausweichlich. Nach unserer Überzeugung ist es nun die beste Lösung, die bereits beschlossene Stufe 2 – also die Aufnahme von Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euro V in die Fahrverbote – in Kraft zu setzen. Dies hat den Vorteil, dass sie schneller wirkt und unkomplizierter zu realisieren ist, denn die Pläne dafür sind fertig. Hier hat das Gericht ja erklärt, dass eine solche Maßnahme ‚dem gesetzlichen Auftrag‘ entsprechen würde, ‚den Zeitraum der Nichteinhaltung des Grenzwerts so kurz wie möglich zu halte‘.
Für ein nur streckenbezogenes Fahrverbot müsste dagegen zunächst der Luftreinhalteplan entsprechend geändert werden – ein aufwendiges Verfahren, das jedenfalls mehrere Monate in Anspruch nehmen würde. Zudem würde ein streckenbezogenes Fahrverbot Ausweichverkehre in die Umweltzone hinein und einen kaum zu überblickenden Schilderwald produzieren. Auch die großzügigen Ausnahmeregelungen für Anwohnende und Gewerbetreibende sind an das zonale Modell von Fahrverboten gekoppelt – ein Streckenverbot würde viele schlechterstellen, die jetzt von den Ausnahmen profitieren können. Das Gericht selbst hat ja auch kritisiert, dass eine solche Kombination aus Stufe 1 und dem streckenbezogenen Fahrverbot für Euro V-Fahrzeuge nur auf der Landshuter Allee ‚erst später eingeführt werden‘ könnte, wenig praktikabel und letztlich ineffektiv wäre.“