Antrag | 20.04.2018

Muss bei der Erschließung neuer Baugebiete der vorhandene Baumbestand generell der Kampfmittelräumung weichen, ohne dass zuvor eine umweltschonende Bodenuntersuchung vorgenommen wird?

Anfrage

Mit der Bayernkaserne wird in naher Zukunft wieder ein Großbauprojekt auf einem ehemaligen Militärgelände in Angriff genommen, und damit einhergehend werden große Eingriffe in den dort bestehenden Baumbestand vorgenommen werden. Die Abholzung wird hierbei nicht ausschließlich mit der Bebauung der vorhandenen Grünflächen begründet, sondern vielfach auch mit der Suche und Beseitigung von Kampfstoffen.
Über das Vorgehen der Landeshauptstadt München bei der Kampfmitteluntersuchung gibt es unterschiedliche Angaben, die der Klärung bedürfen. Es gibt Berichte, nach denen auf dem Baugelände am Ackermannbogen keine Bäume gefällt wurden, andere Berichte, dass sowohl auf dem Baugelände am Ackermannbogen als auch auf dem Dornier-Gelände ein nicht unerheblicher Teil des dort vorgefundenen Baumbestandes aufgrund von Kampfmittel-untersuchungen- bzw. Räumungen gefällt wurde.
Die Kampfmitteluntersuchung kann jedoch umweltschonend und auf angemessene Weise durch den Einsatz von geophysikalischen Feststellungsverfahren geschehen. Eine Rodung von Bäumen müsste nur vorgenommen werden, wenn die Kontamination mit Kampfmitteln nachweislich vorläge. Der Einsatz dieses naturschonenden Verfahrens im Naturschutzgebiet Fröttmaninger Heide zeigt zudem, dass damit dem Grundsatz des übergeordneten Schutzes von Leib und Leben ebenfalls voll umfassend Rechnung getragen wird.

Deshalb fragen wir:

1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage müssen diese Kampfmitteluntersuchungen im Verdachtsfall durchgeführt werden?

2. Bei wie vielen Hochbau- und Gartenbauprojekten bzw. Bauleitplanverfahren in den letzten fünf Jahren waren Kampfmitteluntersuchungen erforderlich?

3. Wie läuft eine Kampfmitteluntersuchung standardmäßig ab?

4. Ẃird dieses „Standardverfahren“ grundsätzlich angewandt, oder werden aus Kostengründen auch billigere – weniger baumschonende Verfahren – angewandt? Wenn ja, in welchen Fällen?

5. Welche städtischen Referate sind bei Kampfmitteluntersuchungen federführend verantwortlich bzw. beteiligt (Kommunalreferat, Planungsreferat, Baureferat, RGU)? Gibt es eine einheitliche referatsübergreifende städtische Linie?

6. Wie häufig wurden wertvolle Bäume gefällt, ohne dass letztendlich ein Gefährdungspotential vorhanden war?

7. Welche städtischen Referate waren bei den Baugebieten Ackermannbogen bzw. Dornier-Gelände zuständig/beteiligt? Wie wurde hier jeweils vorgegangen und mit welchen Ergebnissen?

Initiative:
Herbert Danner
Sabine Krieger
Mitglieder des Stadtrates