München unterstützt die Einrichtung einer Pflegekammer
Antrag
Der Stadtrat möge beschließen:
Die LH München unterstützt das Anliegen von Pflegekräften und dem „Bündnis für eine Pflegekammer“ zur Einrichtung einer Pflegekammer in Bayern.
Darüber hinaus macht die Stadt ihren Einfluss in den Gremien des Bayerischen Städtetages für die Errichtung einer Pflegekammer in Bayern geltend.
Begründung:
Die öffentlich-rechtliche Stellung der Pflegeberufe als größte Gruppe im Gesundheitswesen entspricht nicht ihrer tatsächlichen Bedeutung. Durch den demografischen Wandel werden Gesundheitsversorgung und Pflege immer stärker ineinandergreifen. Die Pflegeberufe müssen gleichberechtigt und auf Augenhöhe mit den „akademischen Heilberufen“ in die anstehenden gesundheits- und sozialpolitischen Entscheidungen eingebunden werden und entsprechend beteiligt sein. Es entstehen neue Berufsbilder rund um die Pflege, Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und sektorenübergreifende Behandlungspfade werden in Zukunft den Alltag in den Pflegeberufen prägen. Um diese Herausforderungen selbstbewusst angehen zu können, braucht die Pflege Wertschätzung und politische Vertretung.
In Bayern existieren Kammern für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychologen und Psychotherapeuten. Eine Berufskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die hoheitliche Aufgaben übernimmt. Kammergesetze werden auf Landesebene erlassen. Der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen, der Pflege, wird die politische Mitsprache per Kammer in Bayern bisher versagt. Dabei findet immer mehr Pflege in selbstständiger Tätigkeit statt.
Die Diskussion um Pflegekammern ist in Deutschland nicht neu. Anlässlich des Pflegenotstandes hat sich in den 90er Jahren in Bayern bereits ein Bündnis für Pflegekammern gegründet. Auch in anderen Bundesländern ist die Einrichtung einer Pflegekammer ein Teil der politischen Diskussion.
Die Bayerische Pflegekammer soll im Interesse ihrer Mitglieder diese Aufgaben übernehmen:
- pflegerische Fachkompetenz bei gesundheitspolitischen Entscheidungsprozessen einbringen
- Sicherstellung der Anerkennung der Pflege durch Selbstverwaltung und gleichberechtigter Partner in der Gesundheitsfürsorge
- Ausübung der Berufsaufsicht: Erlass und Überprüfung einer Berufsordnung mit Sanktionsmöglichkeit
- Regelung der Fort- und Weiterbildung
- Festlegen und Weiterentwickeln von fachlichen Leitlinien, Standards und Qualitätskriterien
- Förderung von regionalen multiprofessionellen Versorgungskonzepten
- Erstellen von Expertendokumenten
- Regelung von Gutachertätigkeiten und Bestellung von Sachverständigen
- Beratung der BürgerInnen im Sinne des Verbraucherschutzes
- Transparenz und Mitwirkungsmöglichkeiten für die Mitglieder
- Mitwirkung bei der Pflegebedarfsplanung
Es muss transparent gemacht werden, mit welchen Leistungen und Service-Angeboten die künftigen Mitglieder dieser Kammer rechnen können. Dabei ist von zentraler Bedeutung, dass nicht einfach ein Mehr an Kosten und Verpflichtungen auf die Angehörigen der Pflegeberufe zukommt, sondern echte Weiterentwicklung und Stärkung des Berufsbildes vorangebracht werden. Die ca. 100.000 Pflegekräfte in Bayern müssen einen direkten und spürbaren Nutzen erfahren, der ihre Mitgliedsbeiträge rechtfertigt.
Niemand kann Pflege besser definieren und regulieren als die Pflege selbst. Die Pflegekammer ist ein Weg, Pflege politisch zu gestalten.
Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Lydia Dietrich
Mitglied im Stadtrat