Pressemitteilung | 07.05.2010

München braucht ein Konzept für die neue Migration

P R E S S E M I T T E I L U N G

München braucht ein Konzept für die neue Migration

Die wachsende Zahl von Zuwanderern aus den neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien wird jetzt den Stadtrat beschäftigen. Die Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste hat beantragt, „eine grundlegende Handlungsanleitung“ zu erarbeiten, wie mit dieser Zuwanderung umzugehen ist.

Fraktionschef Siegfried Benker verwies darauf, dass die gegenwärtig noch überschaubare Zahl von Zuwanderern aus Rumänien und Bulgarien (ca. 500 momentan) durch die EU-Freizügigkeitsregelung vermutlich bald anwachsen werde. Dabei handele es sich besonders um von Armut betroffene Bevölkerungsteile, die auf diese Weise einen neuen Anfang erhoffen oder einfach nur der bedrückenden Situation in ihren Heimatländern entfliehen wollen.

Die Stadtverwaltung soll daher mit den Wohlfahrtsverbänden eine Konzeption erarbeiten, um bestehende niederschwellige Beratungsangebote auch für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den neuen EU-Beitrittsländern zu öffnen und ihnen einen Einstieg in das in München bestehende Hilfesystem zu ermöglichen –z.B. in notwendige Sprach- und Integrationskurse. Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister gebeten, über den Bayerischen und den Deutschen Städtetag auf eine Harmonisierung im Umgang der Kommunen mit den Zuwanderern aus den neuen EU-Mitgliedstaaten hinzuwirken. Bei der Bundesregierung soll OB Ude außerdem die Notwendigkeit entsprechender Integrationsprogramme in diesen Staaten ansprechen, um Migration, die aufgrund sozialer Ausgrenzung stattfindet, zu vermindern.

Siegfried Benker: „Nach den derzeitigen Regelungen ist die Stadt München für die Einwanderer aus den neuen EU-Ländern so gut wie nicht zuständig. Wer sich als Selbständiger registrieren lässt, darf hier tätig sein – aber Sozialleistungen sind für diesen Personenkreis kaum vorgesehen.

Diese Regelungen übersehen aber, dass die Kommune in verschiedenen Fällen doch zuständig wird: wenn z.B. eine Kindswohlgefährdung oder andere Faktoren (Gefahr für Leib und Leben, Wohnungslosigkeit) vorliegen, ist auch die Stadt München zur Intervention verpflichtet. Das Problem lässt sich also nicht einfach ausblenden. Es ist notwendig, einen – möglichst von allen Kommunen in gleicher Weise angewandten – Umgang mit diesen Menschen zu finden, der sich nicht auf Repression reduziert, sondern einen Zukunftsblick erhält, der sowohl die niederschwellige Beratung als auch die Hilfe im notwendigen Einzelfall beinhaltet.