Antrag | 02.04.2025

Münchner Einzelhandel stärken – Spielräume des neuen Bayerischen Ladenschlussgesetzes nutzen

Antrag
Die Landeshauptstadt München nutzt die Spielräume des zukünftigen Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) zur gezielten Stärkung des Münchner Einzelhandels und für zusätzliche attraktive Verkaufsangebote in der Innenstadt. Das KVR wird deshalb beauftragt, eine Neufassung der Ladenschlussverordnung (LadenschlussV) vorzulegen, die auf folgenden Eckpunkten basiert:

1)
Von der grundsätzlichen Möglichkeit, für definierte Ausflugsorte den Verkauf von Tourismusbedarf an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr zuzulassen, macht die Landeshauptstadt München zum Schutz der Arbeitnehmerinnen nur in sehr engen Grenzen Gebrauch. Beispielsweise wird das KVR gebeten zu prüfen, inwiefern eine zeitliche Flexibilisierung für den Souvenirverkauf in der Innenstadt mit dem Fokus auf inhabergeführte Läden ermöglicht werden kann. Im Sinne der Transparenz nach allen Seiten schlägt das KVR in Abstimmung mit Vertreterinnen des Handels und den Gewerkschaften zudem einen Kriterienkatalog vor, der in den oben genannten engen Grenzen die Bedingungen für eine Ausweisung als „Tourismusort“ und damit einhergehende zusätzliche Entscheidungsräume mit Blick auf die Öffnungszeiten beschreibt.
2)
Ob und in welchen Teilen des Stadtgebiets ein vierter verkaufsoffener Sonntag oder bis zu acht Nachtöffnungen (bis maximal 24 Uhr) an Werktagen zulässig sein sollen, erörtert das KVR in engem Einvernehmen mit Vertreter*innen des Handels und den Gewerkschaften. Dabei sind insbesondere Zeiten hoher kommunaler und touristischer Nachfrage wie zum Beispiel die Vorweihnachtszeit, lokale Stadtteilfeste, Messe- und Kongresstage oder international ausgerichtete Großereignisse in den Blick zu nehmen.

3)
Damit die Münchner Bürger*innen wissen, wann und wo welche Läden auch mal länger geöffnet haben, stellt die Landeshauptstadt München eine digital abrufbare,
aktuelle Übersicht bereit. Dort werden neben den von der Kommune bestimmten Öffnungszeitausweitungen auch die individuellen Nachtöffnungen von Geschäften angezeigt, die der Gemeinde gegenüber fristgerecht anzuzeigen sind.

Die neue Ladenschlussverordnung soll zunächst einer zweijährigen Evaluierungsphase unterliegen und danach zusammen mit der entsprechenden Auswertung und diesbezüglichen Empfehlungen dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. In die Auswertung sind auch die Erfahrungen mit personallos betriebenen Kleinstsupermärkten einzubeziehen.

Begründung:

Unsere Traditionsgeschäfte in der Münchner Innenstadt stehen unter Druck. Sie spüren nicht nur die Auswirkungen der Pandemiejahre und die anhaltenden Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, auch der sprunghafte Anstieg beim Onlinehandel und anhaltender Personal- und Fachkräftemangel stellen den Münchner Einzelhandel vor Herausforderungen. Die zu erwartenden kommunalen Gestaltungsspielräume beim Ladenschluss bieten absehbar die Chance, die Münchner Wirtschaft gezielt zu stärken.
Dafür müssen diese Gestaltungsspielräume bestmöglich genutzt werden. Das bedeutet nicht, einfach nur möglichst viele Ausnahmen und immer längere Öffnungszeiten zuzulassen. Der grundsätzlich beschäftigungsfreie Sonntag ist für die vielen Münchner Beschäftigten und deren Familien ein äußerst hohes Gut. Zudem werden durch längere Öffnungszeiten nicht automatisch mehr Umsätze generiert, sondern oftmals einfach nur zeitlich anders verteilt. Aufgrund von fehlendem Personal können manche Händlerinnen gar keine längeren Öffnungszeiten stemmen und verlieren Kundinnen an die Konkurrenz.
Es gilt daher, mit besonderem Blick auf die Personalkapazitäten des Einzelhandels, die Interessen der Beschäftigten, die grundsätzliche Wirtschaftlichkeit und eine möglichst perfekte Verschränkung mit kommunaler und touristischer Nachfrage die für München optimalen Ausgangsbedingungen zu schaffen. Das kann nur in engstem Austausch mit Vertreter*innen des Handels und den Gewerkschaften erfolgen.
Neben der angestrebten Evaluierungsphase von zwei Jahren sollte die Neufassung der kommunalen Ladenschlussverordnung zudem ausreichend flexible Elemente aufweisen, so dass das KVR zusammen mit Handel und Beschäftigtenvertretungen Jahr für Jahr gezielt Synergien mit besonders geschäftsfördernden Zeiträumen, touristischen Angeboten und Großevents nutzen kann.

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
Sebastian Weisenburger
Beppo Brem
Clara Nitsche
Anja Berger
Mona Fuchs
Gudrun Lux
Christian Smolka
Mitglieder des Stadtrates