Abriss

Antrag | 12.09.2024

München wird Umbaustadt 1 – mit „Umbauordnung“ und „Gebäude-Erhaltungssatzung“

Antrag

Die Stadt München unterstützt die Idee einer „Umbauordnung“ und setzt sich auf allen Ebenen dafür ein, dass die von Kammern und Verbänden unterstützten Änderungen in den Bauordnungen und Baugesetzten erfolgen, um in allen Bausektoren den Bestandserhalt zu stärken und zu erleichtern. Die Vertreter*innen der Landeshauptstadt München unterstützen diese Forderungen über den Städtetag und weitere Gremien im Austausch mit der Landes- und Bundesebene.

Die Stadtverwaltung wird gebeten darzustellen, für welche Gebäude und Gebiete der Stadt auch bereits jetzt mit Hilfe planungsrechtlicher Instrumente ein Abbruch verhindert oder zumindest eine ausführliche Prüfung des Bestandserhalts vorgeben werden kann (z.B. auch durch den Erlass einer „Gebäude-Erhaltungssatzung“).

Begründung:

Die bauliche Verdichtung sowie der hohe Flächenverbrauch durch Neubauten stellen eine zunehmende Herausforderung dar. Gleichzeitig bieten bestehende Gebäude wertvolle Ressourcen, die durch Sanierung und Umbau erhalten und modernisiert werden können.

Umbau- und Sanierungsprojekte sind nicht nur ökologisch nachhaltiger, da sie den Ressourcenverbrauch und CO2-Emissionen deutlich reduzieren, sondern auch z.T. wirtschaftlich vorteilhafter. Der Erhalt der Bausubstanz trägt zudem zum Schutz des Stadtbildes und der kulturellen Identität bei.

Aktuell ist der Abbruch von Gebäuden in vielen Fällen genehmigungsfrei und daher wird der Zeitpunkt verpasst, die Möglichkeiten eines Erhalts zu prüfen und aktiv darauf hinzuwirken.

Um das Ziel einer klimaneutralen und einer klimaresilienten Stadt zu erreichen,

sollen und müssen in München Flächen entsiegelt anstatt versiegelt werden und Gebäudesubstanzen erhalten, umgenutzt und umgebaut werden.

Die Landeshauptstadt München soll sich daher das Ziel setzen, dass der komplette Abbruch von Gebäuden zur Ausnahme wird. Wir müssen das Instandhalten,

Ertüchtigen sowie Umbauen möglichst ohne zusätzliche Flächenversiegelung vor den Neubauten priorisieren. Um die Versiegelung von zusätzlichen Flächen auf ein Minimum zu reduzieren, muss auch hier das Kreislaufprinzip angewandt werden. Dieses beinhaltet, möglichst kein Gebäude und keine Fläche leer oder schlecht genutzt zurückzulassen, sondern diese für neue Bedarfe immer wieder in den Kreislauf einzuspeisen und anzupassen. Damit werden vorhandene Potentiale für ein Weiterbauen und -nutzen zukünftig ausgeschöpft.

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
Anna Hanusch
Paul Bickelbacher
Angelika Pilz-Strasser
Christian Smolka
Sibylle Stöhr
Florian Schönemann
Sebastian Weisenburger
Mona Fuchs

Mitglieder des Stadtrates