Antrag
Das Sozialreferat setzt die Einführung der umstrittenen Bezahlkarte für Geflüchtete aus, bis höchstrichterlich geklärt ist, ob und inwieweit durch die Beschränkung der Möglichkeit zur Bargeldabhebung auf 50,- € pro Person pro Monat Grundrechte verletzt werden.
Begründung:
Mit Beschluss vom 18.07.2024 (AZ.: S 7 AY 410/24 ER) hat das Sozialgericht Hamburg im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes der Klage einer Familie stattgegeben, die in einer Hamburger Erstaufnahmeeinrichtung lebt und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezieht. Die Familie vertrat die Auffassung, dass die unbare Auszahlung der Leistungen ihr Recht auf Deckung ihres menschenwürdigen Existenzminimums beeinträchtige und der Ermessensspielraum der Exekutive damit weit überschritten sei.
Das Gericht verweist zwar noch auf die abschließende Entscheidung im Hauptsachverfahren, macht aber bereits im o.g. Beschluss überdeutlich, dass eine angemessene Würdigung des Einzelfalls durch die pauschale Obergrenze von 50€ in keiner Weise ersichtlich ist. Da die grundlegende Konzeption der bayerischen Bezahlkarte sehr ähnlich gelagert ist und die Obergrenze von 50€ identisch ist, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass auch bayerische Sozialgerichte oder ggf. die höchstrichterlichen Bundesgerichte in Leipzig oder Karlsruhe eine entsprechende Entscheidung treffen werden.
Bereits im Vorfeld der Einführung der Bezahlkarte wurde von Nichtregierungsorganisationen und Jurist*innen darauf hingewiesen, dass sie die Grundrechte von Leistungsempfänger*innen über Gebühr einschränke und daneben auch die Sozialverwaltungen mit einem hohen bürokratischen Aufwand belaste. Letzterer deutet sich in der Bekanntgabe des Sozialreferates „Einführung Bezahlkarte im AsylbLG“ im Sozialausschuss vom 20.06.2024 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 13698) bereits an, wobei zahlreiche Details und Prozesse noch nicht abschließend vereinbart sind.
Vor diesem Hintergrund erscheint das Einführen eines rechtlich mehr als fragwürdigen Systems durch eine ohnehin schon überlastete Verwaltung mit dem hohen Risiko einer zeitnahen Rückabwicklung nach entsprechenden Gerichtsurteilen nicht vertretbar. Die Einführung ist daher bis zu einer belastbaren richterlichen Klärung auszusetzen und dies dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie der Regierung von Oberbayern mitzuteilen.
Fraktion Die Grünen – Rosa Liste | Fraktion Die Linke / Die PARTEI |
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