Antrag | 08.05.2019

München ruft den Klimanotstand aus

Die LH München ruft den Klimanotstand* aus. Der Stadtrat erkennt an, dass die LH München wächst, sich entwickelt und vielfältige Aufgaben hat. Um diese Entwicklung nachhaltig und klimafreundlich zu gestalten verabschiedet er folgende Resolution:

Die LH München

– erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.
– erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erderwärmung bis 2050 auf die angestrebten 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
– berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen. Es werden diejenigen Lösungen bevorzugt, die möglichst stark den Klima-, Umwelt- und Artenschutz berücksichtigen und den Klimawandel und dessen Folgen abschwächen. Hierzu sollen für sämtliche Beschlussvorlagen die besten Möglichkeiten für Klima-, Umwelt- und Artenschutz dargestellt und anhand der bestmöglichen Lösung bewertet werden.
– fordert den Oberbürgermeister auf, dem Stadtrat und der Öffentlichkeit jährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten und daraus Konsequenzen ziehen.
– fordert auch andere Kommunen, die Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland auf, dem Konstanzer und Münchner Vorbild zu folgen und den Klimanotstand auszurufen. Insbesondere macht er Land und Bund darauf aufmerksam, dass ein vollständiges Einhalten der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene unter den derzeitigen Rahmenbedingungen noch nicht möglich ist. Erst ein vollständiger Abbau weiterhin bestehender Subventionen für fossile Energieträger, eine sozial gerecht ausgestaltete CO2-Bepreisung, eine grundlegend veränderte Verkehrspolitik und eine klimaschutzkonforme Förderung des sozialen Wohnungsbaus würden hier das dringend benötigte Fundament legen.
– fordert auch die städtischen Beteiligungsgesellschaften auf, das oben genannte Verfahren anzuwenden und sich verstärkt mit den Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen. Dem Stadtrat wird dazu vor Jahresende Bericht erstattet.

Zudem wird das Klimaziel der LH München an die Pariser Klimaziele angepasst. Das bedeutet eine weitgehende Klimaneutralität (0,3t/Person) vor dem Jahr 2035. Das derzeitige Integrierte Handlungsprogramm Klimaschutz (IHKM) orientiert sich an diesem Ziel und wird dementsprechend ergänzt.

Begründung:
Der Mensch hat einen Klimawandel mit irreversiblen Folgen verursacht, welche weltweit zu spüren sind. Die Erwärmung der Erde muss begrenzt werden, die Weltgemeinschaft hat in Paris 2015 dazu einen klaren Zielkorridor definiert. Dieser völkerrechtliche Vertrag muss nun auch auf der kommunalen Ebene umgesetzt werden, denn der „Klimanotstand ist bittere Realität“: Tod, Vertreibung und Hunger – Folgen des Klimawandels, wie der neue, mittlerweile 25. Klimabericht der UNO Ende März 2019 konstatiert.
Diese Realität ist den Menschen weltweit bewusst: Die Mehrheit der Menschen sieht den Klimawandel laut einer internationalen Studie 2018 als die größte Bedrohung für Sicherheit und globalen Wohlstand (PEW-Studie 2018).
Das derzeitige Klimaziel der LH München und die Maßnahmen (u.a. im Integrierten Handlungsprogramm Klimaschutz) reichen bei Weitem nicht aus, um das Pariser Klimaschutzabkommen auf kommunaler Ebene umzusetzen. Dementsprechend müssen die Anstrengungen der Stadt beim Klimaschutz beschleunigt werden. Konstanz und andere Städte wie Basel und Vancouver machen es vor.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Katrin Habenschaden
Dr. Florian Roth
Dominik Krause
Oswald Utz
Sabine Nallinger
Paul Bickelbacher
Anja Berger
Angelika Pilz-Strasser
Anna Hanusch
Jutta Koller
Sabine Krieger
Thomas Niederbühl
Sebastian Weisenburger
Herbert Danner

Mitglieder des Stadtrates

DIE LINKE
Brigitte Wolf
Cetin Oraner

Mitglieder des Stadtrates

* Der Begriff „Klimanotstand“ ist symbolisch zu verstehen und soll keine juristische Grundlage für die   Ableitung von Notstandsmaßnahmen sein.