Der Stadtrat hat heute nach ausführlicher Diskussion beschlossen, der anhaltenden Verletzung der EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid in München mit der schrittweisen Einführung von Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge zu begegnen und den Luftreinhalteplan entsprechend zu reformieren. Teil des Beschlusses sind weitgehende Ausnahmen, vor allem für Handwerker oder andere Betriebe, die auf ein Auto angewiesen sind, aber auch zur Vermeidung individueller Härten.
Demnach wird die bestehende Umweltzone ab dem 1.2.2023 um den Mittleren Ring erweitert und dort ein Fahrverbot für Diesel Euro 4/I erlassen. Wenn die Grenzwerte weiterhin nicht eingehalten werden, folgt am 1.10 2023 ein Fahrverbot für die Schadstoffklasse 5/V. Ab 1.4. 2024 würden die Ausnahmen für den Lieferverkehr und die Anwohnenden nicht mehr allgemein gelten, sondern auf Einzelantrag.
„Die Verantwortung für die Diesel-Fahrverbote trägt die CSU-Staatsregierung, die das Auto jahrelang über den Gesundheitsschutz der Münchner Bevölkerung gestellt hat und die sich aus ideologischen Gründen allen Forderungen nach einer Verkehrswende verweigert hat. Die Rathaus-Koalition ist mit ihrem heutigen Beschluss einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts München zuvorgekommen, das mutmaßlich erheblich früher großflächige Fahrverbote vorgesehen hätte. Im Gegensatz zum CSU-Justizminister halte ich es für die Pflicht von gewählten Mandatsträger*innen, sich an geltende Gesetze zu halten und nicht erst dann zu handeln, wenn Gerichte Behörden dazu zwingen“, sagt 2. Bürgermeisterin Katrin Habenschaden. “Die Fahrverbote sind in diesen schweren Zeiten eine Zumutung für viele Menschen und Unternehmen. Deshalb war es mir besonders wichtig, großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen in den Kompromiss zu verhandeln.“
Stadtrat Dr. Florian Roth betonte in seiner Rede vor dem Stadtratsplenum, dass ein konsequentes Vorgehen zur Einhaltung der Grenzwerte unausweichlich sei, da die Stickstoffdioxidwerte seit Jahren immer wieder über dem gesetzlich zulässigen Limit lägen. Der Stadtrat sei sich aber bewusst, dass Fahrverbote für viele Menschen eine ernste Belastung darstellten. Dr. Florian Roth: „Um diese Belastungen abzufedern, gehen wir schrittweise vor, damit möglichst vielen Bürger*innen und Betriebe die Möglichkeit haben, sich rechtzeitig umzustellen. Und wir lassen weitreichende Ausnahmen für die Anwohner*innen und den Wirtschaftsverkehr zu.“
Dr. Roth verwies ferner auf die gesundheitlichen Risiken, die von Stickstoffdioxid ausgehen: „Die Menschen in München haben ein Recht auf Einhaltung der Grenzwerte. Vor allem Kinder, Ältere und gesundheitlich Vorbelastete sind durch die Autoabgase einem erhöhten Risiko gefährlicher Atemwegserkrankungen ausgesetzt. Mit dem heutigen Beschluss beenden wir einen Zustand der Rechtswidrigkeit, den der Freistaat durch seine Tatenlosigkeit trotz Niederlagen vor Gericht jahrelang ignoriert hat. Jetzt, da die Stadt die Verantwortung vom Freistaat übernommen hat, müssen wir handeln – auch wenn wir wissen, dass Fahrverbote gerade in der jetzigen Zeit für viele eine Zumutung sind. Viel lieber wäre es uns, wenn wir die Stickstoffdioxid-Belastung ohne weitreichende Eingriffe in den Alltag der Münchner*innen auf ein rechtskonformes Maß senken könnten. Die Stadt wird daher bei allen Maßnahmen mit Augenmaß und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit handeln – auch dazu fühlen wir uns verpflichtet.“