Antrag | 26.02.2019

München lebt Europa. München wählt Europa. Städtische Informationskampagne zur Europawahl für wahlberechtigte UnionsbürgerInnen rechtzeitig umsetzen

Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung vom 20. 03. 2019

1. Die Stadtverwaltung wird dazu aufgefordert, spätestens ab 1. April das gesamte Angebot städtischer Informationsflächen auszuschöpfen, um regelmäßig in deutscher Sprache und in den Sprachen der 10 größten UnionsbürgerInnengruppen über die kommende Europawahl zu informieren. Die Inhalte sollen neben einem allgemeinen Wahlaufruf auch Informationen zu Wahltermin und Wahlprozedere umfassen. Vor allem soll hierbei über die notwendige Eintragung von wahlberechtigten UnionsbürgerInnen in das Münchner WählerInnenverzeichnis informiert werden. Letztere Information wird bis zum Ende der Eintragungsfrist am 5. Mai angeboten, während die weiteren Inhalte bis zum Wahltag am 26. Mai gezeigt werden.

2. Weiterhin stellt die Stadtverwaltung umgehend eine Übersetzung der aktuell digital aufgezeigten Informationen zur Europawahl in die Sprachen der 10 größten UnionsbürgerInnengruppen sicher. Besonders beachtet werden hierbei Informationen zur verpflichtenden Eintragung von UnionsbürgerInnen in das WählerInnenverzeichnis, Verweise auf institutionelle Ansprechpartner sowie notwendige Dokumente. Auch der städtische Social Media Kanal wird mit den entsprechend übersetzten Inhalten bespielt.

3. Zusätzlich eruiert die Stadtverwaltung die Möglichkeit, den 10 größten Gruppen wahlberechtigter UnionsbürgerInnen die genannten Informationen postalisch in entsprechender Sprache zukommen zu lassen.

4. Zudem wird die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, dafür zu sorgen, dass auf allen städtischen Veranstaltungen zur Europawahl auf die Eintragungsfrist bis zum 5. Mai hingewiesen wird.

5. Außerdem stellt die Stadtverwaltung bis zum 1. April Vorschläge vor, wie alle weiteren Gruppen wahlberechtigter UnionsbürgerInnen in ausreichender Form informiert werden können.

6. Der Stadtverwaltung obliegt die Einschätzung und Entscheidung, welche der genannten Maßnahmen bei Berücksichtigung bestehender Kapazitäten am besten kurzfristig umzusetzen sind. Zur Umsetzung der Maßnahmen kooperiert die Stadtverwaltung mit dem Migrationsbeirat.

Begründung:
Am 26. Mai 2019 findet die Europawahl statt. Seit 1979 waren und sind diese Wahlen das Symbol für ein geeintes und demokratisches Europa, dessen Wert vor allem heute nicht zu hoch gehängt werden kann.
Zur Europawahl sind in Deutschland auch UnionsbürgerInnen wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit drei Monaten in Deutschland leben und weder im Herkunftsland noch in Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Zur kommenden Wahl müssen UnionsbürgerInnen, die nicht von Amts wegen in ein WählerInnenverzeichnis eingetragen sind, einen förmlichen Antrag auf Eintragung stellen. Der Antrag muss spätestens 21. Tage vor der Wahl (5. Mai 2019) bei der Gemeinde am jeweiligen Wohnort eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Der Antrag muss zudem persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin oder dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. Dadurch sollen Wahldoppelungen vermieden werden.
Die Stadt München hatte zum Jahreswechsel 1.542.211 EinwohnerInnen (incl. Kinder im Alter von 0-18 Jahren). Davon sind 861.471 Deutsche ohne Migrationshintergrund, 247.444 Deutsche mit Migrationshintergrund und 217.716 UnionsbürgerInnen. 215.576 Personen sind Drittstaatsangehörige mit ausländischem Pass und deshalb von den EU-Wahlen ausgeschlossen (Quellen Statistisches Amt München). Somit sind bei den EU-Wahlen rund 54 Prozent der Münchner BürgerInnen mit Migrationshintergrund wahlberechtigt.
Trotz der großen Bedeutung der Europawahlen für die Lebensrealität aller UnionsbürgerInnen, fiel die Wahlbeteiligung bei den vergangenen Wahlen verhältnismäßig niedrig aus. Oftmals halten die wahlberechtigten BürgerInnen dabei neben Desinteresse auch mangelnde Kenntnisse des Wahlrechts davon ab, ihr Kreuz zu machen. Gerade von der neu eingeführten Pflicht zur Eintragung in das lokale WählerInnenverzeichnis ist anzunehmen, dass sie nicht ausreichend bekannt ist.
Angesichts des hohen Anteils an EU-MigrantInnen in München sollte die Stadt unbedingt anhand der genannten Maßnahmen die geeignete Basis für eine hohe Wahlbeteiligung schaffen, um die gesellschaftliche Integration der wahlberechtigten UnionsbürgerInnen zu fördern sowie insgesamt mehr Interesse an der Europawahl zu wecken und somit ihren Teil zum europäischen Ideal beizutragen.

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:
Dr. Florian Roth
Jutta Koller
Anja Berger
Thomas Niederbühl
Angelika Pilz-Strasser
Dominik Krause

Mitglieder des Stadtrates