726 Wohneinheiten und eine Wohnfläche von 47.200 qm in Erhaltungssatzungsgebieten konnten nicht davor geschützt werden, auf dem überhitzten Münchner Wohnungsmarkt zum Verkauf angeboten zu werden – so lautet die bittere Bilanz des Kommunalreferates, die heute den Mitgliedern des Kommunalausschusses in einer Übersicht bekannt gegeben wurde.
Grünen-Stadträtin Sibylle Stöhr dazu: „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 2021 macht es den Kommunen in vielen Fällen unmöglich, das Vorkaufsrecht auszuüben. Und nun ist eingetreten, was wir befürchten mussten: Eine Katastrophe für den Mieter*innen- und Milieuschutz und die Struktur unserer Stadtviertel. Wenn wir lebendige Stadtviertel erhalten wollen, müssen wir dafür Sorge tragen, dass die angestammte Bevölkerung dort auch wohnen bleiben kann – unabhängig vom Geldbeutel für die Miete. Die Stadt hätte sicher nicht in jedem Fall das Vorkaufsrecht ausgeübt, aber zumindest Abwendungserklärungen erwirken können.
Die zentrale Herausforderung der Kommunen, besonders der Stadt München, lautet: Nicht nur Schaffen, sondern auch Sichern von bezahlbaren Wohnraum – das Vorkaufsrecht ist dafür ein wichtiges Instrument, das dringend wieder in Kraft treten muss. Gesetzesänderungen auf Landes- und Bundesebene gehen zu langsam voran. Ich appelliere daher noch einmal an die FDP, die dafür die Verantwortung trägt: Gebt endlich Eure Blockadehaltung auf gegen alles, was mehr Schutz für Mieter*innen ermöglicht!“