München nutzt die neuen Möglichkeiten des Bayerischen Ladenschlussgesetzes und bekommt mit die liberalsten Öffnungszeiten in Bayern. Dafür hatte sich die Fraktion Die Grünen/Rosa Liste/Volt eingesetzt.
Das Bayerische Ladenschlussgesetz löst das bis dahin geltende Bundesladenschlussgesetz ab. Es gibt Kommunen deutlich mehr Freiräume als zuvor.
Für Münchner*innen interessant: Bislang waren Abendöffnungen maximal einmal im Jahr und nach der Genehmigung der Regierung von Oberbayern möglich. Das hat sich geändert: Jede Verkaufsstelle darf nun an bis zu vier Werktagen im Jahr von 20 bis 24 Uhr individuell ihre Türen für Kund*innen öffnen. Dafür genügt es, diese veränderten Öffnungszeiten fristgerecht dem Kreisverwaltungsreferat zu melden. Dieses hat bereits im August ein entsprechendes Kontaktformular online gestellt, auch gesammelte Meldungen von Einkaufszentren sind möglich.
Darüber hinaus kann die Stadt pro Jahr an bis zu acht Werktagen verkaufsoffene Nächte bis 24 Uhr festlegen. Hier wurde zusammen mit den Gewerkschaften ein Kompromiss erarbeitet: Zunächst startet die Stadt mit vier verkaufsoffenen Abendöffnungen: der erste Freitag im April (so dieser auf Karfreitag fällt, eine Woche zuvor), der Freitag vor den Herbstferien, Freitag nach dem vierten Donnerstag im November („Black Friday“) und der dritte Adventssamstag.
Neu ist auch, dass Gemeinden bis zu 40 Sonn- und Feiertagsöffnungen an Tourismusorten erlauben dürfen. Ausgenommen sind die Feiertage Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. In München wird das für Tourismus-Shops im Olympiapark, an der Allianz Arena und in den Fußgängerzonen[1] der Altstadt gelten.
Die Regelungen wurden nach einem intensiven Austausch mit Vertreter*innen des Handels, wie CityPartner, Gewerkschaften und Vertreter*innen der Kirchen getroffen. Dabei stießen sehr unterschiedliche Positionen aufeinander: Der stationäre Handel sieht in liberalen Öffnungszeiten eine notwendige Chance, gegenüber Online und Co. zu bestehen. Auch durch besondere Events und Verkaufsformate, die Kund*innen anders und besser binden können als ein Einkauf per Mausklick. Die Gewerkschaften müssen auf den Schutz von Arbeitnehmenden achten, Kirchen pochen auf die besondere Bedeutung der Sonntage. Die nun beschlossenen Öffnungszeiten sind ein tragfähiger Kompromiss.
Christian Smolka, kreisverwaltungspolitischer Sprecher Die Grünen/Rosa Liste/Volt: „Wir freuen uns, dass das Kreisverwaltungsreferat unsere Forderungen für liberale Öffnungszeiten umgesetzt hat. Die Einigung ist ein guter Kompromiss. Händler*innen und Gewerkschaften hatten in dieser Sache sehr unterschiedliche Interessen, das haben wir in Einklang gebracht. Ich denke, dass wir unsere lokalen Geschäfte in der Altstadt, aber auch in den Stadtvierteln durch die neuen Regeln stärken können. Wir werden nun ausprobieren, wie die verkaufsoffenen Abende bei den Münchner*innen ankommen. Und dann gegebenenfalls sehen, wo wir noch nachsteuern müssen.“
[1] Diese sind definiert nach der Altstadt-Fußgängerbereichs-Satzung, im Einzelnen: Fußgängerbereiche an Schützenstraße, Karlsplatz – Neuhauser Straße – Kaufingerstraße – Marienplatz, Herzog-Max-Straße, Herzog-Wilhelm-Straße, Kapellenstraße, Eisenmannstraße, Ettstraße, Augustinerstraße, Färbergraben, Fürstenfelder Straße, Liebfrauenstraße, Mazaristraße, Thiereckstraße, Sporerstraße, Filserbräugasse, Albertgasse, Schäfflerstraße, Löwengrube, Windenmacherstraße, Maffeistraße, Frauenplatz – Weinstraße – Theatinerstraße – Residenzstraße, Landschaftsstraße, Perusastraße, Viscardigasse, Salvatorstraße, Sendlinger Straße, Sendlinger-Tor-Platz, Pettenbeckstraße, Viktualienmarkt – Dreifaltigkeitsplatz, Westenriederstraße, Prälat-Miller-Weg, Heiliggeiststraße, Petersplatz, Platzl, Orlandostraße, Pfisterstraße, Falkenturmstraße, Schmidstraße, Singlspielerstraße, Dultstraße, Dienerstraße, Rindermarkt, Sebastiansplatz, Salvatorplatz, St.-Jakobs-Platz, Nieserstraße, Unterer Anger, Altenhofstraße sowie der Platz vor der Feldherrnhalle.