Das Verwaltungsgericht München hat den Mindestpreis für Mietwagenunternehmen vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Fraktion Die Grünen – Rosa Liste hatte sich in der Vergangenheit für dieses Instrument stark gemacht und hält es weiterhin für eine wichtige Maßnahme, um das Münchner Taxigewerbe vor unfairem Wettbewerb zu schützen.
Dazu sagt Sibylle Stöhr, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Die Grünen – Rosa Liste und Vorsitzende der Taxikommission: „Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist ein herber Rückschlag für das Taxigewerbe und vor allem für den fairen Wettbewerb. Wir haben den Mindestpreis vor allem deshalb eingeführt, um Arbeitnehmerrechte zu schützen. Das Hauptzollamt hat immer wieder berichtet, dass Plattformfahrdienste flächendeckend gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften sowie gegen das Mindestlohngesetz verstoßen. So etwas wollen wir nicht tolerieren. Uber und Co. halten ihre Preise oft künstlich niedrig. Nun ist der Mindestpreis ausgesetzt, eine faire Bezahlung im Fahrdienstsektor wird so blockiert. Der Schutz vor ruinösem Wettbewerb fällt vorerst weg. Das Gericht bemängelte den räumlichen Geltungsbereich – die Stadt hatte die Preise auch für Fahrten festgelegt, die über die Stadtgrenze hinausgehen. Wir müssen nun das Urteil in der Hauptsache abwarten. Danach wird die Verwaltung prüfen müssen, ob und wie die rechtlichen Rahmenbedingungen nachgebessert werden können. Für uns als Fraktion ist klar, dass die politische Debatte über soziale Mindeststandards im Mietwagenverkehr durch das aktuelle Urteil nicht vorbei ist. Wir werden diese Debatte auch auf Landes- und Bundesebene weiter vorantreiben. Wir möchten nicht tatenlos zuschauen, wie unsere Taxis vom Markt gefegt werden.“