Antrag | 30.03.2023

Mietspiegel für möblierte Wohnungen


Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, künftig möblierte Wohnungen mittels eigener Tabelle im Mietspiegel zu berücksichtigen.

Begründung

Möblierte Wohnungen werden bislang in keinem Mietspiegel berücksichtigt. Deshalb sind Preise von mehr als 40 €/m² nicht ungewöhnlich. Klagen wegen Mietwuchers scheitern selbst bei einfachster Möblierung mangels eigenen Mietspiegels vor Gericht.

Der Anteil möblierter Mietwohnungen an inserierten Mietwohnungen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. In Städten > 500.000 Einwohnern liegt der Anteil inserierter Wohnungen bereits mehr als 20%. (https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/startseite/topmeldungen/mieten-moeblierte-wohnungen.html)

Bei besonders nachgefragten kleinen Wohnungen ist der Anteil noch deutlich höher. Hier wird Wohnen zur Ware und die Wohnungsnot besonders ausgenutzt. Es ist Zeit hier Schranken zu setzen und auch den Gerichten eine Bemessungsgrundlage bei Klagen wegen Mietwuchers zu geben.

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
Sibylle Stöhr
Anna Hanusch
Bernd Schreyer
Paul Bickelbacher
Clara Nitsche
Angelika Pilz-Strasser
Dominik Krause
Florian Schönemann
Christian Smolka
Beppo Brem
Mitglieder des Stadtrats