Antrag | 18.02.2021

Mehrweggebot verpflichtend auch bei städtischen Tochtergesellschaften umsetzen

Die städtischen Tochtergesellschaften werden dazu angehalten, in Zukunft bei Neuvermietungen das Einwegverbot entsprechend der städtischen Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung § 4, Absatz 8 (https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtrecht/vorschrift/273.pdf) konsequent umzusetzen.

Begründung:
Deutschland ist Europameister im Müll produzieren: Mehr als 200 kg Verpackungsmüll pro Kopf und Jahr fallen hierzulande an. In München vermüllen bspw. jeden Tag 190.000 Kaffeebecher unsere Stadt (https://www.awm-muenchen.de/abfallvermeidung/abfallvermeidungskampagnen/pappbecher.html?text=0). Auch der öffentliche Raum ist davon betroffen, da die voluminösen Verpackungen sehr schnell die Abfallbehälter füllen und dadurch eine große Abfallmenge in der Natur oder auf öffentlichen Plätzen landet. Dies sorgt für Mehrkosten in der Abfallbeseitigung und für Beschwerden aus der Münchner Bevölkerung. Die Situation hat sich durch die Corona-Krise nochmals verschärft: Viele Münchnerinnen und Münchner unterstützen mit Take-Away-Bestellungen die Gastronomie. Die Stadt geht hier bei eigenen Einrichtungen und Vermietungen bereits vorbildlich voran und lässt dort nur Mehrweggeschirr und -besteck zu. Diese Vorbildfunktion muss auch für die städtischen Tochtergesellschaften verpflichtend gelten.

Fraktion Die Grünen – Rosa ListeSPD/Volt – Fraktion
Initiative:
Julia PostKathrin Abele
Mona FuchsDr. Julia Schmitt-Thiel
Judith GreifAnne Hübner
Clara NitscheLars Mentrup
Dominik KrauseAndreas Schuster
Dr. Florian RothNikolaus Gradl
Mitglieder des StadtratesMitglieder des Stadtrates