Antrag | 30.05.2023

Mehrwegförderung für kleine Betriebe: Ergänzung zur bundesweiten Angebots-pflicht

Antrag
Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird gebeten, ein befristetes Förderprogramm für Mehrweggeschirr aufzulegen für alle Betriebe, die Getränke und Speisen zum Mitnehmen anbieten und nicht von der seit 1. Januar 2023 bundesweit gültigen Mehrwegangebotspflicht betroffen sind.

Begründung:
Die bundesweite Mehrwegangebotspflicht gilt seit 1. Januar 2023 für Betriebe ab fünf Mitarbeitenden und einer Verkaufsfläche von 80 qm. Die Stadt München hat diese Betriebe bereits im vergangenen Jahr finanziell bei der Umstellung unterstützt und bietet auch weiterhin in Kooperation mit einem Verein eine Mehrwegberatung an.

Viele Betriebe beschäftigen sich durch die gesetzliche Pflicht nun mit der Thematik. Kleinere Betriebe stellen dabei fest, dass diese Pflicht für sie nicht gilt. Wer allerdings auch freiwillig bei Umweltschutz und Abfallvermeidung mitwirken will, den wollen wir für einen befristeten Zeitraum weiterhin dabei unterstützen.

Einwegverpackungen sind eine unnötige Ressourcenverschwendung, die mithilfe von Mehrweggeschirr leicht vermieden werden kann. Wir wollen die lokale Wirtschaft an dieser Stelle unterstützen und damit auch die Verbreitung von Mehrwegsystemen fördern. Denn je mehr Ausgabe- und Rückgabestellen es gibt, desto bequemer wird die Nutzung für die Verbraucher*innen.

Finanziert werden soll die Mehrwegförderung aus Restmitteln eines vorangegangen Förderprogramms.

Fraktion Die Grünen – Rosa ListeSPD/Volt-Fraktion
Julia Post
Mona Fuchs
Judith Greif
Dr. Florian Roth
Dominik Krause
Anna Hanusch
Sibylle Stöhr
Florian Schönemann
Angelia Pilz-Strasser
Beppo Brem
Anja Berger
Bernd Schreyer
Christian Smolka
Nimet Gökmenoğlu
Anne Hübner
Lars Mentrup
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Andreas Schuster
Felix Sproll