Pressemitteilung | 13.03.2014

Mehr Transparenz: Videoaufzeichnungen der Vollversammlungen nicht gleich wieder löschen

Warum verschwinden die Videoaufzeichnungen der Stadtratssitzungen schon nach einem Monat von der städtischen Website? Obwohl der Stadtrat beschlossen hat, die Videos mindestens drei Monate lang anzubieten, ist gegenwärtig immer nur die letzte Sitzung zu sehen. Begründet wird dies mit Einwänden des Gesamtpersonalrats, der sich auf die Persönlichkeitsrechte der mitunter ins Bild kommenden Beschäftigten bezieht – obwohl „von Seiten der Beschäftigten keine einzige Beschwerde vorgebracht“ wurde, wie es in der Beschlussvorlage hieß.

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen – rosa liste, Dr. Florian Roth, hat nun beantragt zu prüfen, wie unter Wahrung der Rechte der städtischen Beschäftigten ein Angebot der Videoaufzeichnungen in der Mediathek für mindestens sechs Monate ermöglicht werden kann. Dr. Roth verwies auf die Gepflogenheiten in anderen parlamentarischen Gremien. So seien in Jena mehr als 30 Sitzungen abrufbar, in Essen und Wuppertal gebe es komplette Archive seit den ersten Streams und auch in Landtagen von Ländern wie Bayern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen seien vollständige Archive verfügbar. Probleme mit Datenschutz und Persönlichkeitsrechten seien dort nicht bekannt.

Dr. Florian Roth: „Der Live-Stream und die Videoaufzeichnungen öffentlicher Stadtratssitzungen sind ein Schritt in Richtung zeitgemäßer Transparenz kommunaler Politik. Das Interesse an der Kommunalpolitik konnte hierdurch nachweislich vergrößert werden: Die Zahl der Zugriffe ist um ein Vielfaches höher als die der Besucher auf der Tribüne. Sowohl die Live-Streams als auch die Aufzeichnungen haben mehrmals eine vierstellige Zahl von Nutzerinnen und Nutzern erreicht.

Deshalb sollte geprüft werden, inwieweit z.B. eine Möglichkeit besteht, städtische Beschäftigte grundsätzlich nicht zu zeigen – außer in vernachlässigbar seltenen Einzelfällen – und somit die Problematik der möglichen Verletzung von Persönlichkeitsrechten auszuräumen. Möglicherweise wäre dazu auch eine genauere Prüfung der Rechtslage notwendig.“