Pressemitteilung | 20.03.2015

Mehr kommunale Demokratie wagen: Bürgerhaushalt – aber richtig

Positionspapier der Grünen – rosa liste und von BA-Mitgliedern

Nächste Woche soll der Finanzausschuss den Bürgerhaushalt beschließen.

Tatsächlich aber handelt es sich dabei um einen Etikettenschwindel. Denn die Vorlage sieht letztlich nur eine erhöhte, flexibilisierte und durch Bürgeranregungen gespeiste Variante des alten BA-Budgets vor.

Das Direktorium räumt in seiner Stellungnahme sogar selbst ein, dass die „Abgrenzung zum bestehenden Budget der Bezirksausschüsse […] (vor allem vermutlich für die Antragssteller) unklar“ sei.

„Die wochenlangen NoBagidaMuc-Demos haben eindrucksvoll bewiesen, dass die Münchnerinnen und Münchner ihre Stadt mitgestalten wollen. Ein Bürgerhaushalt eröffnet hierbei ganz neue Möglichkeiten. Deshalb haben wir uns seit vielen Jahren dafür stark gemacht“, so Dr. Florian Roth, Fraktionsvorsitzender der Grünen – rosa liste.

„Berlin und Stuttgart legen umsetzbare Lösungen vor, die wir auch für München erreichen wollen!“ ergänzt Katrin Habenschaden, Finanzpolitikerin der Fraktion. „Die GroKo muss sich endlich entscheiden, ob sie Mittel der direkten Demokratie nun ernst nehmen will oder nicht. Sie darf sich nicht länger mit halbherzigen Zugeständnissen aus der Affäre ziehen“.

Das grün-rosa Bündnis fordert deshalb:

 

  1. 1.    Münchner Bürgerhaushalt als Kombination aus stadtbezirksbezogenen und stadtweiten Elementen entwickeln – Berlin-Lichtenberg und Stuttgart als Vorbilder

 

Die Landeshauptstadt spielt in Sachen Bürgerhaushalt gerade mal in der „Regionalliga“ und nimmt sich lediglich die am wenigsten ambitionierten Vorformen eines Bürgerhaushalts als Vorbild. Dabei gibt es sehr erfolgreiche Varianten, so z.B. in der Kommune Berlin-Lichtenberg und der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart.

Berlin-Lichtenberg verfügt über das vielleicht differenzierteste System eines Bürgerhaushalts und wurde dafür schon mehrmals ausgezeichnet. Und in Stuttgart ist unter allen Großstädten die Beteiligungsquote mit knapp 27.000 Bürgerinnen und Bürgern (von gut 600.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, was ca. 4,5 % der Gesamtbevölkerung entspricht) am höchsten. In München beteiligen sich jährlich maximal 4.000 Personen an Bürgerversammlungen.

In Berlin-Lichtenberg besteht der Prozess des Bürgerhaushalts vereinfacht dargestellt aus folgenden Schritten (siehe: https://www.buergerhaushalt-lichtenberg.de/verfahren-im-detail):

  • Vorschläge können ganzjährig per Internet verfasst und zur Diskussion gestellt, in Stadtteilzentren etwa in Rahmen von Veranstaltungen abgegeben oder per Post schriftlich formuliert werden.
  • Die gesammelten und online gestellten Vorschläge werden auf verschiedenen Wegen weiter verarbeitet, z.B. in Fachausschüssen, in einem Begleitgremium aus ehrenamtlichen Bürger*innen, Politik und Verwaltung etc.
  • Die Vorschläge werden entweder direkt umgesetzt (z.T. über Kiez-Fonds, die von Bürgerjurys verwaltet werden) oder – wenn dies z.B. aus Budgetgründen nicht möglich ist – in ein Votierungsverfahren der Bürger*innen per Internet oder vor Ort gegeben, das entscheidend ist für die letztliche Umsetzung.

In Stuttgart durchläuft der Bürgerhaushalt folgende Schritte (siehe: https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/broschuere/36)

  • In der zweiten Januarhälfte wird in jedem Stadtbezirk eine Informationsveranstaltung abgehalten, auf der auch schon Vorschläge abgegeben werden können).
  • Ab Anfang Februar können drei Wochen lang online, schriftlich oder telefonisch weitere Vorschläge gemacht werden, die dann auf einer Internetplattform diskutiert werden (2015 sind es insgesamt 3.700 Vorschläge).
  • Im März werden dann die Vorschläge drei Wochen lang online oder schriftlich bewertet.
  • Die Top-100-Vorschläge mit den meisten Stimmen plus die zwei am höchsten bewerteten Vorschläge jedes Stadtbezirks, die nicht unter den ersten 100 waren, werden von den Verwaltung geprüft und dem Gemeinderat zugeleitet, der im Juli entscheidet.

Auf Basis der Erfahrungen in vielen anderen Kommunen (und der Tatsache, dass München deutlich größer ist) sollte in München ein echter Bürgerhaushalt entwickelt werden, mit u.a. folgenden Elementen:

  • Aufsuchende Veranstaltungsverfahren etwa für Migrantinnen und Migranten, Jugendliche sowie Seniorinnen und Senioren, wobei auch bestehende Vernetzungen und Veranstaltungsformate (wie z.B. Bürgerversammlungen) genutzt werden können – mit dem gleichen Ziel einer umfassenden, nicht diskriminierenden Beteiligung.
  • Hohe Transparenz im Vorfeld und klare Rechenschaftslegung über den Umgang mit den Vorschlägen im Nachgang.
  • Kombination von Online-Verfahren, stadtteil- und zielgruppenbezogenen Veranstaltungen sowie einer repräsentativen Umfrage, um zu vermeiden, dass sich nur bestimmte Gruppen, die etwa besonders Internet-affin sind, beteiligen.
  • Kombination von bürgernahen, wohnortnahen Beteiligungsformen (wie Quartiersbudgets) und einer stadtweiten Partizipation, damit sowohl ortsspezifische Anliegen wie solche, welche ganz München betreffen, thematisiert werden können – und auch gewährleistet ist, dass nicht nur die Interessen von Stadtteilen mit einem besonders hohem Anteil gebildeter und artikulationsfähiger Schichten sich durchsetzen.
  • Begleitung dieses Prozesses durch geschulte Kräfte der Stadtverwaltung sowie etwa einer unabhängigen Agentur aus der Bürgerschaft sowie Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren z.B. aus in Beteiligungsverfahren oft unterrepräsentierten Stadtteilen und Bevölkerungsgruppen – mit dem Ziel, eine hohe Beteiligung quer durch die Stadt und ihre vielfältige Bevölkerung zu erreichen.

Um ein solches Modell zu entwickeln, sollen sowohl Bürgerinnen und Bürger wie auch der Rat von Expertinnen und Experten einbezogen werden. Wenn man die Bürgerschaft beteiligen will, ist es sinnvoll, sie selbst bei der Entwicklung der Beteiligungsformen mit einzubeziehen.  Außerdem könnte es hilfreich sein, etwa in Form eines Workshops oder einer Tagung auch Rat aus Wissenschaft, von Stiftungen und von Praktikerinnen und Praktikern aus Kommunen mit einem erfolgreichen Bürgerhaushalt einzuholen.  Eine mögliche Form könnte auch ein Bürgergutachten sein. Als mögliches Vorbild kann man sich die AK Stuttgarter Bürgerhaushalt (mit Unterstützung der dortigen Volkshochschule) genauer ansehen:

(http://www.stuttgart.de/item/show/305802/1/dept/152639 bzw. http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-E1541FCB-BAB06D36/bst/xcms_bst_dms_36897__2.pdf

 

  1. 2.    Zur Vorgeschichte

Unter Bürgerhaushalt (oder Beteiligungshaushalt) versteht man die Einbeziehung der Bevölkerung bei Fragen der Verwendung öffentlicher Gelder durch die Einreichung von Vorschlägen und die Abstimmung über diese.

Ausgehend von Modellen in Brasilien (Porto Alegre, Recife) werden solche Verfahren in momentan 87 deutschen Kommunen durchgeführt (siehe www.buergerhaushalt.org).

Schon im September 2008 hat die grünrosa Stadtratsfraktion beantragt, die Einführung eines Bürgerhaushaltes zu prüfen. Im Februar 2012 hat der grüne Kreisverband München dies auf einer Stadtversammlung mit einem fast einstimmigen Beschluss bekräftigt. In dieser Resolution wurde angeregt, zu untersuchen, „inwieweit angesichts der Größe Münchens ein stadtweiter Konsultationsprozess mit dezentralen Beteiligungsverfahren in den Stadtbezirken zu kombinieren wäre“. Bis Anfang 2014 legte die grünrosa Stadtratsfraktion mehrere Anträge zur Ausgestaltung eines Bürgerhaushalts vor.

Eine Verwirklichung dieser Forderung scheiterte während des rotgrünen Bündnisses an dem hinhaltenden Widerstand des Koalitionspartners. Zumindest wurde aber auf Drängen der grünrosa Fraktion ein Stadtratshearing mit Beispielen aus anderen Kommunen veranstaltet und auf Basis dieses Hearings beschlossen, nach Konsultation mit den Bezirksausschüssen ein Modell mit Alternativen zu stadtbezirksbezogenen und stadtweiten Varianten bis Ende 2014 dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Diese Konsultation der Stadtkämmerei mit den BA-Vorsitzenden fand nun endlich am 2. März 2015 statt – jedoch nicht als ergebnisoffener Diskussionsprozess, sondern ausgehend von einem Entscheidungsvorschlag der Kämmerei, der dann auch kaum verändert in eine Beschlussvorlage für den Finanzausschuss am 24. März 2015 einfloss.

 

  1. 3.    Vorschlag der Stadtkämmerei – Beweis der Mutlosigkeit der Großen Koalition

Bei diesem Vorschlag unter der Überschrift „Bürgerhaushalt“ handelt es sich jedoch um einen mutlosen Etikettenschwindel. Im Detail ist Folgendes vorgesehen:

  • Ein zusätzliches sog. „Bürgerhaushaltsbudget“ für jeden Bezirksausschuss von 2 Euro pro Einwohner*in, was stadtweit rund 3 Mio. € ausmacht.
  • Die Bürgerinnen und Bürger formulieren per E-Mail oder Brief Vorschläge an den Bezirksausschuss (eine Internetplattform mit Voting- und Diskussionsmöglichkeit ist explizit nicht vorgesehen).
  • Der Bezirksausschuss priorisiert die Vorschläge.
  • In einer gesonderten öffentlichen BA-Sitzung wird über die Vorschläge diskutiert.
  • Letztlich entscheidet der Bezirksausschuss.

 

Der Vorschlag der Kämmerei orientiert sich am Ingolstädter Beispiel, das in der Debatte um Bürgerhaushalte nur als „Vorform“ geführt wird, da wesentliche Elemente der Definition eines Bürgerhaushalts fehlen.

Zu einem echten Bürgerhaushalt gehört aber die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, über ihre Vorschläge abstimmen zu können und damit eine Priorisierung vorzugeben. Natürlich entscheidet – schon allein aus rechtlichen Gründen – letztlich die gewählte Volksvertretung. Doch fließt natürlich das Voting der Bürgerschaft in diese Letztentscheidung ein. Außerdem wird hier nur um 0,02 Prozent des städtischen Haushalts diskutiert. In anderen Kommunen können sich Vorschläge der Bürgerschaft grundsätzlich auf den gesamten Haushalt beziehen – und es wurden auch schon aus der Bürgerhaushaltsdiskussion Beschlüsse über Einzelmaßnahmen in Millionenhöhe abgeleitet.

 

  1. 4.    Ein Bürgervorschlagsetat der Bezirksausschüsse: Ansatz für eine Ausweitung und Flexibilisierung des BA-Budgets, aber keine Ersatz für einen echten Bürgerhaushalt

Wir halten es für sinnvoll, sowohl über eine quantitative Ausweitung als auch über eine qualitativ verbesserte Variante des BA-Budgets (bisher stadtweit 855.900 Euro) mit den Bezirksausschüssen zu diskutieren. Dabei muss aber eine angemessene Verwaltungsunterstützung für die Bezirksausschüsse gewährleistet sein. Das erübrigt aber nicht die Frage nach einem Bürgerhaushalt, der diesen Namen verdient.

 

  1. 5.    Fazit aus Stadtrats- und Bezirksausschusssicht

München ist mit Abstand die größte Kommune Deutschlands. Deshalb wird zu Recht den gewählten Bezirksausschüssen vor Ort eine wichtige Rolle zugemessen. Dies sollte verstärkt auch im Bereich des Haushalts geschehen. Genauso sollten aber vermehrt die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Vielfalt auch zwischen den Wahlterminen alle sechs Jahre ihre Wünschen und ihr Wissen hier einbringen können. Deshalb fordern wir:

  • Erweiterung und Reform des BA-Budgets (das aber nicht ein Ersatz für einen Bürgerhaushalt darstellt)
  • Einbeziehung der Bezirksausschüsse bei der Entwicklung eines echten Bürgerhaushalts
  • Rückgriff auf das Know-How der Bezirksausschüsse bei der Umsetzung der stadtbezirks- und stadtteilbezogenen Komponente eines Münchner Bürgerhaushalts.

 

Unterzeichnende:

Dr. Florian Roth, Stadtratsmitglied Anna Hanusch, Stadtrats- und BA-Mitglied
Katrin Habenschaden, Stadtratsmitglied Angelika Pilz-Strasser, BA-Mitglied
Paul Bickelbacher, Stadtratsmitglied Bille Stöhr, BA-Mitglied 
Romanus Scholz,  BA-Mitglied  Carmen Dullinger-Oßwald, BA-Mitglied