Pressemitteilung | 06.10.2022

Luftreinhaltung: Einschränkungen des Autoverkehrs sind unvermeidlich

Einen entscheiden Schritt nach vorne zur Verbesserung der Luftqualität in München erwarten die Fraktionen Die Grünen – Rosa Liste und SPD/Volt von dem heute der Öffentlichkeit präsentierten neuen Luftreinhalteplan (LRP), über den der Stadtrat noch diesen Monat beschließen wird. Der Plan ist das Ergebnis eines Vergleichs, den Bürgermeisterin Katrin Habenschaden mit der Deutschen Umwelthilfe und dem Verkehrsclub Deutschland vereinbart hat, die wegen der seit Jahren andauernden Überschreitungen der Stickstoffdioxid-Grenzwerte Klage erhoben haben. Beklagter war hier zunächst er Freistaat, der aber die Zuständigkeit für den LRP – und damit die Rolle der Beklagten – im Juni 2021 auf die Stadt übertragen hat.

Neu ist vor allem die stufenweise Einführung eines Diesel-Fahrverbots, mit dem die Grenzwerte endlich eingehalten werden sollen. Zu diesem Zweck wird der Mittlere Ring ab 01.02.2023 in die bereits bestehende Umweltzone integriert und dort ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4/IV und schlechter angeordnet. Falls sich dies als unzureichend erweisen sollte, wird das Fahrverbot ab dem 1.10.2023 in einer zweiten Stufe auf die Schadstoffklasse Euro 5/V ausgeweitet. Für Anwohnende und den Wirtschaftsverkehr gelten großzügige Übergangsfristen. Werden die Grenzwerte dann immer noch überschritten, werden die in den ersten beiden Stufen fortbestehenden generellen Ausnahmen für Lieferverkehr und Anwohner*innen ab 01.04.2024 abgeschafft. Für Härtefälle wird es jedoch weiterhin Ausnahmen geben.

Nach übereinstimmender Auffassung der Fraktionen sind diese Fahrverbote bedauerlich, aufgrund der vorliegenden Gutachten jedoch unvermeidlich, wenn die Stadt in nächster Zukunft die Grenzwerte einhalten will.

Stadtrat Dr. Florian Roth: „Für uns hat der Schutz der Gesundheit der Münchner*innen höchste Priorität, das gilt besonders für vulnerable Gruppen wie Kinder, Ältere und gesundheitlich Vorbelastete, die dem Risiko gefährlicher Atemwegserkrankungen durch Autoabgase ausgesetzt sind. Seit 12 Jahren gelten deshalb EU-weit Stickoxid-Grenzwerte, die aber in München nie flächendeckend eingehalten wurden. Die CSU-Staatsregierung hat dieses Problem weitgehend ignoriert, geltendes Recht verletzt und Gerichtsurteile ignoriert – sogar unter der Inkaufnahme von Strafzahlungen. Hätte die Staatsregierung den Öffentlichen Nahverkehr nicht sträflich vernachlässigt und eine konsequente Verkehrswende eingeleitet, für die wir immer wieder Vorschläge gemacht haben, wären Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge jetzt nicht nötig geworden. Unter Federführung der zweiten Bürgermeisterin Katrin Habenschaden wurde jetzt ein Vergleich mit den klagenden Verbänden erzielt, der es aller Voraussicht nach ermöglichen wird, spätestens 2024 die Grenzwerte einzuhalten. Dabei wird die Stadt mit Augenmaß und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit handeln, mit Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen, etwa für das Handwerk, sowie unter Vermeidung sozialer Härten.“

Anne Hübner, Vorsitzende der SPD/Volt-Fraktion: „Eine gute Luftqualität ist sehr wichtig für die Gesundheit der Menschen in München. Lange hat der Freistaat hier die notwendigen Maßnahmen verschlafen. Jetzt ist die Stadt zu weitreichenden Eingriffen gezwungen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Für uns sind drei Punkte wichtig: Autobesitzer*innen haben ausreichend Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Denn sie brauchen erst in eineinhalb Jahren eine schriftliche Ausnahmegenehmigung.   Wir haben uns zudem erfolgreich dafür eingesetzt, dass Handwerker*innen dauerhafte Ausnahmegenehmigungen erhalten. Jetzt werden wir uns für weitere Ausnahmen stark machen, und zwar für die Menschen, die auf ihr Auto angewiesen sind, sich aber kein neues Fahrzeug leisten können. Dies ist gerade angesichts der aktuellen Preissteigerungen unerlässlich.“